Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-061
|
|
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 55 für den Bereich südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“ soll zum 3. Male geändert werden, gleichzeitig wird die 9. Änderung (Berichtigung) des Flächennutzungsplanes hierfür vorgenommen. Die Änderung soll nach § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Notwendig wird die Änderung des B-Planes und die Berichtigung des F-Planes, um den Plan an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Da es sich um eine sehr geringfügige Änderung handelt, schlägt die Verwaltung vor, nicht nur den Aufstellungsbeschluss, sondern zeitgleich in einem zweiten Schritt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Die erforderlichen Unterlagen für diesen weitergehenden Beschluss sind bereits sämtlichst fertig gestellt sowie die landschaftspflegerischen, grünordnerischen und artenschutzfachlichen Belange betrachtet und in die Begründung eingebaut worden.
Planungsziele der Änderung sind:
- Die Umwidmung des Mischgebietes in ein Allgemeines Wohngebiet,
- Prüfung und ggf. Anpassung der Festsetzungen aus dem Originalplan an die baurechtlich genehmigte Planung,
- Sicherung der Bestandsbäume im Plangebiet.
Die Festsetzungen aus dem Originalplan werden weitestgehend erhalten, sollen aber bezüglich der neuen Gegebenheiten und der genehmigten Planung angepasst werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
.
Beschlussvorschlag 1:
- Für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ und westlich der „Großendorfer Straße“ wird die 3. Änderung des B-Planes Nr. 55 im Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt zund zeitgleich eine 9. Änderung / Berichtigung des F-Planes vorgenommen. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes – vorher gemischte Bauflächen“.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange soll im Hinblick auf die geringfügigen Änderungen ebenso wie auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Beschlussvorschlag 2:
- Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 und die dazu gehörende 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn" und westlich der "Großendorfer Straße“ sowie die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Planzeichnungen
textliche Festsetzungen
Begründung
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | BAR20001_11006_Planz (937 KB) | |||
![]() |
2 | BAR20001_11007_Text (47 KB) | |||
![]() |
3 | BAR20001_11005_Begründung_200225 (3913 KB) | |||
![]() |
4 | BAR20001_11004_F-Plan (1767 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76