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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-123  

Betreff: Errichtung einer E-Tankstelle im Bereich des Parkplatzes Holstenring/Rossmann
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Entscheidung
18.05.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Schaffung von weiterem Wohnraum im rückwärtigen Bereich der Straße „Am Markt“ wurde der Stadt Barmstedt angeboten, eine weitere E-Tankstelle auf dem Parkplatz hinter der Fa. Rossmann zu erstellen. Der Eigentümer der Wohnungen möchte seinen zukünftigen Mietern gerne die Möglichkeit schaffen, ihre Fahrzeuge auf seinem Grundstück aufzuladen. In diesem Zusammenhang könnte auch eine öffenltiche E-Tankstelle enstehen. Dadurch können Synergieeffekte die Kosten senken. Zudem gibt

es für diese Zwecke Zuwendungen des BMVI. Die Förderung beträgt 40 % der Baukosten, maximal 3.000,-- € pro Ladepunkt und maximal 5.000,-- € pro Standort. Ein Ladepunkt kostet c.a. 8.000,-- €, eine Standort 11.000,-- €.

Der Bauausschuss soll derzeit lediglich entscheiden, diese E-Tankstelle zu errichten. Die weitere Umsetzung wird mit dem Anbieter und den Stadtwerken Barmstedt abgestimmt. 

 

Der Eigentümer ist bereit, den Stromanschluss von seinem Grundstück aus einzubringen. Die Bereitschaft zur Eintragung von Grunddienstbarkeiten hierfür liegt vor.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bauausschuss

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss befürwortet den Bau einer weiteren E-Tankstelle im Bereich des Holstenring/Fa. Rossmann.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Eigentümer holt für seine private E-Tankstelle mit 20 KWH-Anschluss drei Angebote ein.

Für die Kosten einer öffentlichen E-Ladestation muss erst die Anzahl und die Stärke der Anschlüsse festgelegt werden.
 

 

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Anlage/n:
 

 

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