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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-120  

Betreff: Lärmaktionsplanung Pinneberger Landstraße
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
18.05.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt
11.06.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Auf Grundlage des § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, Lärmaktionpläne dort aufzustellen, wo jährliche Fahrzeug-bewegungen über 3 Mio. zu verzeichnen sind. Dies ist an der Pinneberger Landstraße/ Landesstraße 75 der Fall. Die Lärmaktionsplanung soll die jeweilige Situation erfassen und Lösungen suchen bzw. aufzeigen. Hierzu ist auch eine Öffentlichkeitsbeteilung durchzu-führen. In der Vergangenheit wurde seitens der Stadt auch ohne Lärmaktionsplanung versucht, besonders betroffene Bereiche, wie zum Beispiel den Bereich Spitzerfurth/ Mühlenweg, hinsichtlich der Lärmsituation Verbesserungen zu erreichen. Hier hat sich gezeigt, dass insbesondere eine Unterstützung der Landesbehörden nicht zu erwarten ist. Selbst eine Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) wurde mehrfach abgelehnt. Da die Stadt weder hinsichtlich der Verkehrslenkung noch der Beschilderung oder eine Abänderung von baulichen Maßnahmen an einer Landesstraße durchführen darf und eine Unterstützung der zuständigen Landesbehörden nicht zu erwarten ist, bleibt aus Sicht der Verwaltung lediglich die Anbringung von passiven Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutz- Fenster und Türen u.s.w.). Hier wäre zu prüfen, inwieweit die Stadt diese Maßnahmen unterstützen möchte. Der Lärmschutzplan ist nach der Öffentlichkeits-beteiligung durch die Stadtvertretung zu beschließen.    

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bauausschuss.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung

 

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Beschlussvorschlag:


Die Stadtvertretung beschließt den Lärmaktionplan für den Bereich der Pinneberger Landstraße.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:


keine
 

 

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Anlage/n:


Lärmkarte, Lärmaktionsplan
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lärmaktionplan Pinneberger Landstr (1272 KB)      
Anlage 2 2 Lärmaktionsplan (168 KB)      

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