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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 06.12.2017  
SI/GVBH/0033/17  
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 14.12.2017  
SI/GVBH/0036/17  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Anfragen an die Verwaltung      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 8  
Bestellung eines Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 06.05.2018  
VO/2018-074  
Ö 9  
Antrag der SPD Fraktion; Teilnahme an der Aktion "Stadtradeln"
Enthält Anlagen
VO/2018-080  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion; Instandsetzung der Parkbänke  
Enthält Anlagen
VO/2018-095  
Ö 11  
Enthält Anlagen
1. Änderung der Abwassergebührensatzung für Kleinkläranlagen  
Enthält Anlagen
VO/2018-023  
Ö 12  
Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017)  
Enthält Anlagen
VO/2018-040  
Ö 13  
Enthält Anlagen
B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018-072  
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen den Bebauungsplanes Nr. 13 „Rosentwiete“ nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 

   
    06.03.2018 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:


 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen den Bebauungsplanes Nr. 13 „nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 


 

 

   
    22.03.2018 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 13 - (offen)
   

Beschluss:
 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen den Bebauungsplanes Nr. 13 „Rosentwiete“ nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme zum TOP 13 (376 KB)      
Ö 14  
Abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße"  
Enthält Anlagen
VO/2018-086  
Ö 15  
B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018-071  
Ö 16  
Abschließender Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße  
Enthält Anlagen
VO/2018-084  
Ö 17  
Sanierung der Mischwasserkanalisation in der Bahnhofstraße Brande-Hörnerkirchen  
Enthält Anlagen
VO/2018-094  
Ö 18  
Neue Leitungsführung für die Mischwasserkanalisation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13. - Hegebusch -      
Ö 19  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 20  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 21     Grundstücksangelegenheiten      
N 21.1     Grundstücksangelegenheiten      
N 21.2     Grundstücksangelegenheiten      
N 22     Anschluss eines Grundstücks im Schulweg an die Abwasserkanalisation und die LwL-Versorgung      
N 23     Vertragsangelegenheiten Bebauungsplan Nr. 13      
N 24     Personalangelegenheiten      
Ö 25  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme zum TOP 13 (376 KB)      
Anlage 2 2 1. Änderung der Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen (92 KB)      

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