Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-071
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Sachverhalt:
Für den Bereich „Ecke Lindenstraße / Steinstraße“ östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße wird der Bebauungsplans Nr. 14 aufgestellt. Als Planungsziel des B-Plans Nr. 14 sollen demnach die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zeitgemäßen Verbrauchermarktes mit einem Vollsortimenter mit ergänzendem Randsortiment als Ersatzstandort für den Vorhandenen (an der Kirchenstraße) geschaffen werden. Zusätzlich möchte die Gemeinde im Anschluss an die bestehende Wohnbebauung Flächen für barrierefreies Wohnen mit einer zusätzlichen Fläche z.B. für eine integrierte Polizeistation, das Bürgerbüro, eine Arztpraxis und/oder eine Physiotherapieeinrichtungen schaffen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße fand im vergangenen Jahr bereits die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB statt. Nachfolgend wurde bis zum 05. Februar 2018 eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung durchgeführt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen geäußert. Auch im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen abgegeben worden. Die Anregungen und Bedenken sowie die Stellungnahmen der Behörden hat das Stadtplanungsbüro in einer Abwägungsunterlage zusammengefasst, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Einige Änderungswünsche oder Bedenken wurden bereits im Rahmen des bisherigen Verfahrens in die Unterlagen eingearbeitet. Nach dem letzten Schritt waren in der Planzeichnung keine Änderungen mehr notwendig. Die Änderungen in den Textdokumenten sind im Änderungsmodus erkenntlich.
Kritische Stellungnahmen sind besonders vom LLUR und der Landwirtschaftskammer eingegangen. Hier scheint es, dass sich die Gutachter uneinig sind. Das LLUR hat in seiner Stellungnahme eine Lösung in Form einer textlichen Festsetzung aufgezeigt. LAIRM Consult hat diese Stellungnahmen erhalten und daraufhin eine Abwägung verfasst, die unverändert in die Abwägungstabelle aufgenommen wurde.
Hierin bekräftigt LAIRM die Aussagen in ihrem Gutachten und bestätigt weiterhin ihre Auffassung, dass eine textliche Festsetzung wie vom LLUR vorgeschlagen nicht erforderlich ist, sondern die kritischen Punkte im Genehmigungsverfahren geklärt werden können.
Damit steht einer abschließenden Beschlussfassung des B-Planes Nr. 14 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen als Satzung nichts mehr im Wege.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO..
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 14 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus den anliegenden Abwägungstabellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen den Bebauungsplanes Nr. 14 "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
sind über entsprechende Verträge gesichert
Anlage/n:
Abwägungsunterlagen
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Legende
Begründung
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76