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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Abschließender Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2018-084 Abschließender Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Fischer erläutert die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den Bereich östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkrichen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wor der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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