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Auszug - Neue Leitungsführung für die Mischwasserkanalisation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13. - Hegebusch -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Jung ist befangen gem. § 22 GO und verlässt den Sitzungsraum.
Die Gemeindevertretung berät die vorgeschlagene neue Leitungsführung für die Mischwasserkanalisation (MW) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13. -Hegebusch-.
Herr Fischer empfiehlt der Gemeindevertretung, anstelle der Sanierung des vorhandenen
MW-Kanals, die Neuverlegung eines MW-Kanals in der herzustellenden
Erschließungsanlage, die eine längere Nutzungsdauer als die bisherige ermöglicht. Dies hat zum einen den Vorteil, das die Gemeinde eine neue
MW-Leitung erhält. Die noch zu erwartende Lebensdauer der vorhandenen Leitung ist ungewiß. In diesem Zuge soll dann die bisherige Leitung verdämmt oder rückgebaut werden,
und durch eine neue Leitung ersetzt werden.
Da es sich um eine vorhandene DN 700er Leitung handelt wird der Erschließungsträger,
der nur eine DN 150er Leitung vorgesehen hat, der Gemeinde die Mehrkosten
in Rechnung stellen. Es entstehen Kosten in Höhe von 55.000,00 €.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der neuen Leitungsverlegung des MW-Kanals und der Stillegung des vorhandenen MW-Kanals zu. Die Mischwasserkanalleitung soll in der neuen Erschließungsanlage verlegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Herr Jung betritt den Sitzungsraum. Der Beschluss wird bekanntgegeben.
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