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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2018-072 B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jung ist befangen und verlässt gem. § 22 GO den Sitzungsraum.

 

Herr Fischer stellt die Vorlage vor.

 

Herr Konkel bittet darum, dass die Artenvorschläge auf der Seite 5 geändert werden. Es sollen standortgerechte und einheimische Laubgehölzarten berücksichtigt werden. Herr Dieckmann erklärt, dass durch eine Änderung eine erneute Auslegung erfolgen muss. Es handelt sich nur um Vorschläge der Laubgehölzarten. Es sind sich alle einig, dass keine Änderung erfolgen soll.

 

 


Beschluss:
 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen den Bebauungsplanes Nr. 13 „Rosentwiete“ nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme zum TOP 13 (376 KB)      

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