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Vorlage - VO/2018-072
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Sachverhalt:
Für den Bereich nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ wird der Bebauungsplan Nr. 13 aufgestellt. Die Gemeinde beabsichtigt für das Gebiet nördlich der Rosentwiete die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung zu schaffen. Passend zur nördlich und südlich angrenzenden Bebauung soll ein allgemeines Wohngebiet in überwiegend aufgelockerter Bebauungsstruktur entwickelt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung wird aufgegeben. Nachdem die zuletzt ausgewiesenen Wohnbauflächen nun nahezu vollständig umgesetzt sind, reagiert die Gemeinde damit auf den seit längerer Zeit erhöhten Wohnbedarf besonders von Seiten ortsansässiger Bürger und die anhaltend intensive Nachfrage nach Bauplätzen. Inzwischen hat das Bauleitplanverfahren alle notwendigen Schritte durchlaufen und kann somit durch den Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
Neben einer frühzeitigen Beteiligung und etlichen Gesprächen unter anderem mit dem Sielverband, der unteren Naturschutzbehörde und dem Straßenverkehrsamt wurde kürzlich bis zum 20. Februar 2018 die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB durchgeführt.
Von der öffentlichen Seite wurden keine Anregungen geäußert. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen abgegeben worden. Die Anregungen und Bedenken sowie die Stellungnahmen der Behörden hat das Stadtplanungsbüro in einer Abwägungsunterlage zusammengefasst, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Rosentwiete" nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen den Bebauungsplanes Nr. 13 „Rosentwiete“ nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
sind durch entsprechende Verträge abgesichert
Anlage/n:
Abwägungsunterlagen
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Legende
Begründung
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76