Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-086
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Sachverhalt:
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wurde notwendig im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Alle notwendigen Verfahrensschritte wurden zeitgleich mit dem B-Plan Nr. 13 durchgeführt. Die abgegebenen Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in einer Abwägungsunterlage zusammengefasst, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Einer abschließenden Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen steht nichts mehr im Wege.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den Bereich nördlich der Rosentwiete, westlich der Lindenstraße und südwestlich der Bahnhofstraße abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der abliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkrichen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wor der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
sind über Verträge geregelt
Anlage/n:
Abwägungsunterlagen
Planzeichnung
Legende
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BRA16002_11008 Planz (60 KB) | ||||
2 | BRA15002_11002_Begründung (4505 KB) | ||||
3 | BRA15002_13005_4(2)_FP (61 KB) |
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