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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-086  

Betreff: Abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße"
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
06.03.2018 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
22.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wurde notwendig im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Alle notwendigen Verfahrensschritte wurden zeitgleich mit dem B-Plan Nr. 13 durchgeführt. Die abgegebenen Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in einer Abwägungsunterlage zusammengefasst, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

Einer abschließenden Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen steht nichts mehr im Wege.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den Bereich nördlich der Rosentwiete, westlich der Lindenstraße und südwestlich der Bahnhofstraße abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der abliegenden Abwägungstabelle.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkrichen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wor der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:


sind über Verträge geregelt
 

 

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Anlage/n:


Abwägungsunterlagen

Planzeichnung

Legende

Begründung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BRA16002_11008 Planz (60 KB)      
Anlage 2 2 BRA15002_11002_Begründung (4505 KB)      
Anlage 3 3 BRA15002_13005_4(2)_FP (61 KB)      

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