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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
Gremium: Bauausschuss Barmstedt
Datum: Mo, 09.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:59 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Festsetzung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 22.01.2015  
SI/BAU/0022/15  
Ö 5  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 6  
Neubau Feldstraße 1  
Enthält Anlagen
VO/2015-056  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 74 "Wischhof" für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich des "Küsterkamp" und nördlich der Krückau hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2015-053  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „Küsterkamps“ und nördlich der Krückau wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: „Wohnbebauung mit barrierefreien Wohnungen / Appartements“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld in Barmstedt beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der  Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

   
    09.03.2015 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. r das Gebiet dlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „sterkamps“ und nördlich der Krückau wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: „Wohnbebauung mit barrierefreien Wohnungen / Appartements“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld in Barmstedt beauftragt werden.

 

  1. Die fhzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der  Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

             

   
    31.03.2015 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

 

  1. r das Gebiet dlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „sterkamps“ und nördlich der Krückau wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: „Wohnbebauung mit barrierefreien Wohnungen / Appartements“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld in Barmstedt beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der  Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:13

Nein- Stimmen:  1

Enthaltungen:      3

 

 

Ö 8  
Kostenerstattung durch die Stadt Barmstedt hinsichtlich der Erweiterung des Gas- und Stromnetzes der Stadtwerke Barmstedt im Zuge der Sanierung der Lutzhorner Straße (K2)  
VO/2014-372-1  
Ö 9  
Fassadengestaltung des öffentlichen WCs Küsterkamp  
Enthält Anlagen
VO/2015-055  
Ö 10  
Übernahme von Flächen im Bereich des B - Planes 47 "Mittelweg"  
Enthält Anlagen
VO/2014-374  
N 11     Erschließungsvertrag für den B - Plan 23      
N 12     Kaufangebot Knickfläche Baumschulenweg      
Ö 13  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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