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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-053  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 74 "Wischhof" für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich des "Küsterkamp" und nördlich der Krückau
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
09.03.2015 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
31.03.2015 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Für das im Bereich „Wischhof“ belegene und rund 6.500 m² große Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt“, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „Küsterkamps“ und nördlich der Krückau soll der Bebauungsplan Nr. 74 entwickelt werden. Im ersten Schritt ist es notwendig, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, um die weiteren Planungen in die Wege zu leiten. Hierfür hat das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld bereits im Vorwege Planungskonzepte für die weitere Beratung in den städtischen Gremien erarbeitet, die zum einen die Lage, Größe und die vorhandenen Nutzungen im Umfeld beschreibt,  Konzeptvorschläge für die künftige Nutzung und Bebauung beinhaltet, verschiedene Analysen unter Einbeziehung von Wegebeziehungen, Grünstrukturen und des Humburg-Gartens anhand von Planvarianten konzipiert.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „Küsterkamps“ und nördlich der Krückau wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: „Wohnbebauung mit barrierefreien Wohnungen / Appartements“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld in Barmstedt beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der  Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 


Anlage/n:

Planungskonzepte

Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 12003_Kurzbeschreibung Planbereich Wischhof (11539 KB)      
Anlage 2 2 BAR_BP74_Wischhof_Geltungsber (204 KB)      

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