Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-374
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Sachverhalt:
Die Verhandlungen mit der Erschließerin wurden wieder aufgenommen. Die Erschließerin möchte die derzeit in Privatbesitz befindlichen Straßenflächen inkl. Nebenanlagen wie Stellplätze und Einstaubecken an die Stadt Barmstedt übergeben. Zwischenzeitlich kam es zu Besichtigungsterminen und Gesprächen bzgl. des Vertragsgegenstandes:
- Derzeit würden 11 öffentliche Stellplätze übergeben werden. Im Zusammenhang mit einer weiteren aktuellen Baugenehmigung werden jedoch mindestens 3 weitere öffentliche Stellplätze kurzfristig hergestellt. Im Zuge der letzten Hochbaumaßnahme in dem Bereich werden dann nochmals min. 3 weitere öffentliche Stellplätze übergeben. Hier könnte eine schriftl. Vereinbarung bezgl. einer Herstellungsverpflichtung in den notariellen Überlassungsvertrag mit aufgenommen werden. Alternativ könnte eine Ablösevereinbarung geschlossen werden. Im B-Plangebiet befinden sich derzeit 75 WE, hinzu kommen 11 weitere, für die bereits ein Bauantrag vorliegt.
- Der Eigentümer ist bereit bis auf Weiteres 6 zusätzliche Parkplätze ( belegen auf Privatgrund ) der Öffentlichkeit zur Verfügung zustellen, jedoch ohne Übertragung auf die Stadt Barmstedt.
- Der Wall wurde noch vom derzeitigen Eigentümer in Zusammenarbeit mit dem Betrieb Landesforsten bepflanzt. Eine Anwuchspflege / Kostenübernahme wird vom Eigentümer nicht übernommen. Lt. Aussage des Landesbetriebs ist dies auch nicht erforderlich, da es sich hier um kleinwüchsige Straucharten handelt. Durch die ausführende Firma wurde schriftlich die ordnungsgemäße Herstellung / Profilierung des Erdwalls bestätigt. Bei dem Boden handelt es sich um Bodenaushub im Zuge der Straßenbauarbeiten aus dem B-Plan 47 a/b vorhandenem Erdreich. Bodenprobenanalysen wurden vom Eigentümer zur Verfügung gestellt und liegen der Verwaltung vor.
- Der azv Südholstein möchte das Einstaubecken übernehmen. Hier würde eine extensive Pflege zukünftig durch den azv durchgeführt.
Im Straßenbereich befinden sich auch Stellplätze die nicht an die Stadt Barmstedt übertragen werden sollen, da diese durch die derzeitige Eigentümerin vermietet sind. Die Straßenflächen waren ursprünglich im B-Plan als Privatstraße gedacht und somit wurden keine öffentlichen Stellplätze gefordert. Die Stellplatzverordnung findet keine Anwendung. Außerdem liefert sie lediglich Anhaltswerte, ist jedoch nicht verpflichtend.
Diese Flächen werden zu Lasten der Eigentümerin aus den zu übergebenen Flächen heraus gemessen und verbleiben im Eigentum der Firma MR.
Die Eigentümerin wird den ursprünglich geplanten Radweg nicht herstellen. Die Notwendigkeit, zum jetzigen Zeitpunkt eine Herstellung des Radweges vorzunehmen, ist nicht gegeben, da der Radweg ins „Leere“ laufen würde. Die Eigentümerin verpflichtet sich vertraglich, sämtliche Maßnahmen, die für eine Übernahme durch die Stadt Barmstedt noch erforderlich sind, zum Abschluss zu bringen, ggf. die Herstellung bis Juli 2015 abzuschließen. Hierzu gehört vor allen Dingen der Nachweis über die ordnungsgemäße Herstellung der Straße in Form von Ausführungsplänen, Verdichtungsprüfungen und die Übergabe von Schlussrechnungen. Eine Übergabe an die Stadt Barmstedt würde erst nach erfolgter Herstellung und dementsprechender Abnahme erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Straßenflächen inkl. 17 öffentlicher Stellplätze sowie das Einstaubecken nach erfolgter Abnahme kostenfrei in das Eigentum der Stadt Barmstedt zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Zeit keine.
Anlage/n:
Lageplan der zu übernehmenden Flächen inkl. Stellplätze
Vermerk
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | VermerkRennekamp (292 KB) | |||
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2 | Stellplätze,Einstaubecken Lageplan 2015 (673 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76