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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 74 "Wischhof" für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich des "Küsterkamp" und nördlich der Krückau hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:59 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2015-053 Bebauungsplan Nr. 74 "Wischhof" für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich des "Küsterkamp" und nördlich der Krückau
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Nachtmann erläutert eingehend die Machbarkeitsstudie. Sie stellt insbesondere die 5 Planungsvarianten kurz vor. Herr Dieckmann hebt hervor, dass die Bauleitplanung durch die  gegebenen Grundstücksverhältnisse nicht beeinträchtigt wird. Ferner weist er darauf hin, dass durch den Aufstellungsbeschluss noch keine konkrete Variante verfolgt wird. Nach eingehender Beratung wird der Stadtvertretung empfohlen, wie folgt zu beschliessen:


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. r das Gebiet dlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „sterkamps“ und nördlich der Krückau wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: „Wohnbebauung mit barrierefreien Wohnungen / Appartements“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld in Barmstedt beauftragt werden.

 

  1. Die fhzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der  Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

             

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