Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 20.09.2022 | SI/GVBH/0066/22 | |||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 5 | Anfragen an die Verwaltung | ||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||||||
Ö 7 | Antrag zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn für das Jahr 2023 | VO/2022-184 | |||||||||
Ö 8 | Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den Ortsteil Brande nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB hier: Satzungsbeschluss | VO/2022-252-1 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt die Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil („Klarstellungssatzung“) gem. § 34 (4) S.1 Nr.1 BauGB für den Ortsteil Brande. Das Satzungsgebiet ist in der Anlage „Satzungsgebiet Brande – Variante 1“ dargestellt.
b) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt die Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil („Klarstellungssatzung“) gem. § 34 (4) S.1 Nr. 1 BauGB für den Ortsteil Brande. Das Satzungsgebiet ist in der Anlage „Satzungsgebiet Brande – Variante 2“ dargestellt.
Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. |
|||||||||||
08.11.2022 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen | |||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt die Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil („Klarstellungssatzung“) gem. § 34 (4) S.1 Nr.1 BauGB für den Ortsteil Brande. Das Satzungsgebiet ist in der Anlage „Satzungsgebiet Brande – Variante 1“ dargestellt.
b) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt die Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil („Klarstellungssatzung“) gem. § 34 (4) S.1 Nr. 1 BauGB für den Ortsteil Brande. Das Satzungsgebiet ist in der Anlage „Satzungsgebiet Brande – Variante 2“ dargestellt.
Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Abstimmungsergebnis:
Der Bau- und Wegesausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Variante 2 der Klarstellungssatzung für den Ortsteil Brande zu beschließen. |
|||||||||||
20.12.2022 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen | |||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt die Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil („Klarstellungssatzung“) gem. § 34 (4) S.1 Nr. 1 BauGB für den Ortsteil Brande. Das Satzungsgebiet ist in der Anlage „Satzungsgebiet Brande – Alternative“ dargestellt.
Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
Ö 9 | 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss | VO/2022-350 | |||||||||
Ö 10 | Voraussetzungen für die Errichtung von Flächen-Photovoltaik | VO/2022-289 | |||||||||
Ö 11 | Straßenbeleuchtung: Nachtabschaltung | VO/2022-320 | |||||||||
Ö 12 | Umsetzung § 2 b Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2023 | VO/2022-314 | |||||||||
Ö 13 | Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023 | VO/2022-268 | |||||||||
Ö 14 | Sitzungskalender 2023 | VO/2022-235 | |||||||||
Ö 15 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
Ö 16 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||||||
N 17 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
N 18 | Dispens | ||||||||||
N 19 | Bebauungsplan Nr. 10 - Erschließungsvertrag | ||||||||||
N 20 | Erwerb und Finanzierung einer Austauschfläche für den Neubau Amts-Feuerwache | ||||||||||
N 21 | Rechtsangelegenheiten | ||||||||||
Ö 22 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76