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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2022-350 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges
hier:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jung verlässt gemäß § 22 Gemeindeordnung den Raum.

 

Herr Winter stellt den Sachverhalt vor und erklärt, dass der Bau- und Wegeausschuss dem folgenden Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt hat.


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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