Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-268  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
24.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
20.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt 

 

Der Gesamtbetrag der Erträge des Ergebnisplans wird auf 2.960.100 EUR und der der Aufwendungen auf 3.300.900 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 340.800 EUR aus.

 

Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A liegen bei 30.000 EUR. Für die Grundsteuer B wird mit 238.000 EUR (- 2.000 EUR) geplant. Der Gewerbesteueransatz wurde nach einer konservativen Planung im Vorjahr aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage, die durch die Corona Pandemie ausgelöst wurde, für 2023 anhand einer Festsetzungsvorausschau mit 340.000 EUR (+ 38.000 EUR) veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 990.700 EUR (+ 128.800 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 52.800 EUR (+ 3.700 EUR) wurden auf Grundlage der Steuerschätzung von Mai 2022 i.V.m. dem Haushaltserlass 2023 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich belaufen sich auf insgesamt 702.800 EUR (- 18.900 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 604.500 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 98.300 EUR. Der Zuweisungswert ist dem Erlass zum Finanzausgleich 2023 entnommen.   

 

Die Kreisumlage ist mit 746.800 EUR (+ 17.900 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 31,40 %. 

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023 wird die Schulumlage auf insgesamt 1.075.400 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 488.400 EUR. 

 

r die Erstattung der Bauleitplanungskosten sind insgesamt Erträge in Höhe von 50.000 EUR geplant. 

 

Mit insgesamt 228.000 EUR (+ 10.700 EUR) erfolgte eine vorläufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge. Die Planung wurde anhand der Vorjahreswerte vorgenommen.  

 

Zum 01.08.2021 wurde die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen als Selbstverwaltungsaufgabe von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt rnerkirchen übertragen. Für das Haushaltsjahr 2023 wird für die geplanten Aufwendungen in Höhe von 127.700 EUR, die nicht durch Erträge gedeckt sind, eine Kindertagesstättenumlage erhoben. Für das Haushaltsjahr 2023 ist der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen mit 52.100 EUR eingeplant.

 

Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden werden ab 2022 ebenfalls im Amtshaushalt geplant und an die Kindertagesstätten ausgezahlt.

 

Nach der Kita-Reform ist weiterhin auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten. Diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Brande-Hörnerkirchen ist für 2023 mit einem Betrag von 322.100 EUR zu rechnen.

 

In 2021 wurde die Entschlammung der Klärteichanlage durchgeführt. Die Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung wurden daraufhin für die Folgejahre neu kalkuliert. Ab dem Haushaltsjahr 2022 werden 61.600 EUR für die Entschlammung der Klärteichanlage und weitere 5.000 EUR für die Entschlammung der Regenrückhaltebecken zurückgestellt.

 

Die Unterhaltung der Gemeindestraßen ist mit 35.000 EUR veranschlagt. Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband ist mit 60.700 EUR eingeplant.

 

Die Abschreibungen belaufen sich für das Haushaltsjahr 2023 auf 253.600 EUR (- 13.400 EUR). Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen  mit 86.100 EUR (- 100 EUR) gegenüber.  

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes rnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.281.500 EUR. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entfallen anteilig 508.700 EUR (+ 130.100 EUR). Der Umlagesatz beträgt 21,39 %.

 

 

Finanzhaushalt  

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 4.750.200 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 5.373.700 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 623.500 EUR aus.  

 

Die geplanten Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 1.927.700 EUR. Hierbei handelt es sich um Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen in Höhe 129.700 EUR. Davon entfallen 9.400 EUR auf Investitionskostenzuweisungen und -zuschüsse für die Beschaffung eines Übungsanhängers für die Jugendfeuerwehr und 20.300 EUR auf die Beteiligung der Gemeinde Osterhorn für das Fahrgestell des LF10, die Beschaffung eines Notstromaggregats und den Austausch von Kleingeräten der gemeinsamen Freiwilligen Feuerwehr. Darüber hinaus ist für den Neubau der Kindertagesstätte die Verlegung eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Die Auszahlungen für diese Maßnahme in Höhe von 100.000 EUR werden von der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verauslagt und in Form einer Zuweisung durch das Amt Hörnerkirchen erstattet. Die geplante Kreditaufnahme beläuft sich auf 1.798.000 EUR. 

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 2.445.300 EUR.  

 

Hiervon entfallen 320.000 EUR auf Grunderwerbszwecke für das Projekt „Wohnpark im Grünen“. r die Herstellung des Mischwasserkanals von der Bahnhofstraße bis zur Steinstraße sind 1.200.000 EUR und für die Herstellung der Straßenentwässerung und Asphaltarbeiten in den Nebenstraßen weitere 500.000 EUR eingeplant. Die Verlegung des Regenrückhaltebeckens für den Neubau der Kindertagesstätte ist mit 100.000 EUR eingeplant. Weitere 75.000 EUR entfallen auf die Herstellung weiterer Kanalanschlüsse (z.B. für den Wohnpark im Grünen). r allgemeine investive Tiefbauvorhaben im Bereich der Abwasserbeseitigung sind 10.000 EUR eingeplant.

 

r investive Auszahlungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr werden insgesamt 1.000 EUR für den Austausch von Kleingeräten bereitgestellt. Die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges LF 10 mit einem Volumen von 326.400 EUR verteilt sich aufgrund von Lieferengpässen in das Haushaltsjahr 2023 und 2024. In 2023 wird zunächst das Fahrgestell mit einem Volumen von 89.000 EUR geliefert. Darüber hinaus ist die Anschaffung eines Notstromaggregates für 11.500 EUR und die Anschaffung eines Übungsanhängers r die Jugendfeuerwehr mit 13.000 EUR in den Haushalt eingestellt.

 

Außerdem sind weitere kleinere Investitionen mit einem Volumen von 8.500 EUR aus dem Bereich des Grundstücks- und Gebäudemanagements, dem Abwasserbereich und der Bezuschussung für die Beschaffung von iPads für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule eingeplant.

 

r diese Maßnahmen ist die bereits erwähnte Kreditfinanzierung in Höhe von insgesamt 1.798.000 EUR vorgesehen. Die Höhe entspricht der ermittelten Kreditobergrenze nach den Vorschriften der Gemeindeordnung abzüglich der Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs für den „Wohnpark im Grünen“ in Höhe von 320.000 EUR, der durch die liquiden Mittel geleistet werden kann.

 

Die Investitionsmaßnahmen werden ab dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.

 

r das Haushaltsjahr 2023 sind insgesamt 117.300 EUR für die Tilgung der laufenden Kredite veranschlagt. Die Neuverschuldung und der damit verbundene Anstieg der Zinsen und der Tilgung dabei berücksichtigt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 08. November 2022 beschlossen.  

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:


Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2023.

 


Anlage/n:

 

Haushaltsentwurf 2023 vom 08. November 2022

 

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen vom 08.11.2022 (1403 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner