Bauleitplanung
Bauleitplanung
Hier finden Sie demnächst alle Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen.
Wenn Sie sich allerdings schon jetzt über die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Barmstedt informieren wollen, können Sie dies bequem und komfortabel über die Internetseite beim Kreis Pinneberg tun.
In diesem Geoportal werden neben vielen anderen interessanten Informationen die rechtskräftigen Bebauungspläne und Flächennutzungspläne im Kreis Pinneberg dargestellt. Aus der Darstellung der Pläne im Geoportal kann jedoch kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Für die Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Qualität der eingestellten Pläne wird keine Gewähr übernommen. Weitere rechtliche Hinweise und den Haftungsausschluss entnehmen Sie bitte dem Impressum des Geoportals (Hyperlink unterhalb des Kartenfensters des Geoportals).
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 7 - Wohngebiet südlich der Seestraße - sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 7 sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel
Bebauungsplan Nr. 7 und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel
für eine Fläche zwischen Seestraße, Sportplatz und der Bebauung am Fasanenweg
Die Gemeinde beabsichtigt für das Gebiet zwischen Seestraße und Sportplatz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung zu schaffen. Die landwirtschaftliche Nutzung (hier Weidegrünland) wird aufgegeben. Passend zur westlich angrenzenden Bebauung soll im B-Plan ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO in aufgelockerter Bebauungsstruktur entwickelt werden. In der F-Planänderung wird eine Wohnbaufläche dargestellt. Der Waldabstand sowie die umliegenden Knicks sind mit entsprechenden Abständen zu berücksichtigen.
Der ca. 0,76 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. F-Planänderung befinden sich im südöstlichen Siedlungsgebiet von Bokel, zwischen Seestraße und Sportplatz, östlich des Bokeler Sees.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
· im Norden durch die Seestraße mit Knick,
· im Osten durch einen Knick mit angrenzendem Wald,
· im Süden durch einen Knick und den Bokeler Sportplatz und
· im Westen durch die Wohnbebauung am Fasanenweg.
Die Nachbarschaft ist im Wesentlichen von kleinteiligen Siedlungsstrukturen wie Einfamilienhäusern in ein- bis zweigeschossiger Bauweise geprägt. Im nördlichen Bereich grenzt das Hotel/Restaurant Bokel-Mühle gegenüber der Seestraße an. An der östlichen Grenze befinden sich eine Hecke und eine Garage der Nachbarbebauung im Geltungsbereich. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2020 wurde ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB im Zuge einer Informationsveranstaltung durchzuführen. Hier möchte die Gemeinde Bokel zusammen mit dem Stadtplanungsbüro über das beschriebene Planvorhaben informieren und über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen berichten. Alle Interessierten sind deshalb zu einer Öffentlichkeitsveranstaltung am Mittwoch, dem 01. Dezember 2021 um 18:30 Uhr In der „Dörpstuv“ in 25364 Bokel, Fasanenweg 34, eingeladen. Die entsprechende Bekanntmachung hierfür ist unter Bekanntmachungen des Amtes Hörnerkirchen https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bekanntmachungen-/-protokolle zu finden.
20.01.2023 Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Solarpark Voßbarg“ sowie der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Voßbarg" im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel, westlich "Hingstheider Moor"
- Flächennutzungsplanänderung Begründung mit Umweltbericht 1
- Flächennutzungsplanänderung Begründung mit Umweltbericht 2
- Flächennutzungsplanänderung Planzeichnung
- Planzeichnung Bebauungsplan
- Text zum Entwurf des Bebauungsplanes
- Begründung mit Umweltbericht für den Bebauungsplan
- Erläuterungsbericht zum Rahmenkonzept für Solarflächen
- Rahmenkonzept Solarflächen Karte 1
- Rahmenkonzept Solarflächen Karte 2
- Rahmenkonzept Solarflächen Karte 3
- Rahmenkonzept Solarflächen Karte 4
- Rahmenkonzept Solarflächen Karte 5
- Rahmenkonzept Solarflächen Karte 6
- Rahmenkonzept Solarflächen interkommunale Abstimmung
- Landschaftsplan Bokel Entwicklungskonzept
- Landschaftsplan Bokel Erläuterungsbericht
- Landschaftsplanerischer Fachbeitrag
- Landschaftsplanerischer Fachbeitrag Karte 1 Bindungen und Vorgaben
- Landschaftsplanerischer Fachbeitrag Karte 2 Bestand/ Biotop- und Nutzungstypen
- Landschaftsplanerischer Fachbeitrag Eingriffe und Ausgleich
- Blendgutachten Teil 1
- Blendgutachten Teil 2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn hat in der Sitzung am 03.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet südlich „Kloster“, westlich des „Brander Weg“ und östlich der „Dorfstraße“ sowie die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Die Gemeinde verfolgt die nachstehenden Planungsziele:
Ausweisung eines Wohngebietes auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche
Im Zuge der der öffentlichen Auslegung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 16.03.2023 werden hiermit unter Hinweis auf die „Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der Gemeinde Osterhorn" die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Osterhorn für das Gebiet „nördlich Sackgasse“ - Satzung
Am 22. September 2021 beschloss die Gemeindevertretung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Osterhorn „nördlich Sackgasse“ für den Bereich Kloster Hausnummer 26 in der Flur 5, Gemarkung Osterhorn - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des Tages nach der Bekanntmachung, am 21.12.2021, in Kraft.
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Osterhorn für das Gebiet „nördlich Sackgasse“ – Auslegung
zur Aufstellung des o.g. Bauleitplanes wurde gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.02.2021 bis zum 09.03.2021 eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Die im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeinde in der Entwurfsbearbeitung geprüft. Folgende Anregungen oder Hinweise aus diesem Verfahrensschritt wurden für den zweiten Beteiligungsschritt vorgenommen und in die Unterlagen des B-Planes eingearbeitet:
· Änderung der Art der baulichen Nutzung,
· Benennung des Ausgleichsbedarfs,
· Aufnahme der Ausgleichsmaßnahmen in den Bebauungsplan als Festsetzung,
· Aufmaß des Nachbarbaums und Anpassung der Baugrenze,
· Aufnahme mehrerer Hinweise der TÖBs und Behörden in die Begründung.
In der Sitzung am 08.06.2021 hat die Gemeindevertretung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Ebenso sollen zeitgleich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt und von der Auslegung unterrichtet werden. Die hierfür notwendige Bekanntmachung für diesen Verfahrensschritt befindet sich unter https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bekanntmachungen-/-protokolle .
Im Zuge der Auslegung, die vom 07.07.2021 bis zum 08.08.2021 stattfindet, werden hiermit unter Hinweis auf die „Bekanntmachung der Gemeinde Osterhorn über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 4“ die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Osterhorn für das Gebiet "nördlich Sackgasse"
Das 0,2 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Osterhorn umfasst eine im bauplanungsrechtlichen Außenbereich der Gemeinde liegende Fläche. Zur Realisierung eines Vorhabens soll im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Bau eines Wohnhauses am Standort in der Gemarkung Osterhorn, Flur 5, Flurstück 511 ermöglicht werden. Die Gemeinde Osterhorn unterstützt das Vorhaben, um ihrem Einwohner die Gelegenheit zu geben, weiterhin am Standort zu bleiben. Die Entscheidung über die grundsätzliche Zulässigkeit der Bebauung wurde bereits auf Ebene der Flächennutzungsplanaufstellung getroffen. Der Bereich ist im F-Plan bereits mit einer gemischten Baufläche überplant. Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet soll aufgegeben werden.
Die Gemeinde verfolgt die nachstehenden Planungsziele:
· Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für ein zweigeschossiges Gebäude mit max. zwei Wohneinheiten,
· Nutzung der vorhandenen Verkehrsanbindung über Straße „Sackgasse“.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit unter Hinweis auf die „Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit der Gemeinde Osterhorn“ die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hat in der Sitzung am 10.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 „KiTa“ für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns aufzustellen. Ziel ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte.
Bebauungsplan Nr. 10, 3. Änderung und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges

Als Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird im Ortsentwicklungskonzept 2019 die Umwandlung der als Gewerbeflächen festgesetzten Baugebiete beidseitig des Osterhorner Wegs in Allgemeine Wohngebiete empfohlen, da seit Jahrzehnten keine passende Nachfrage für eine gewerbliche Nutzung dieser Grundstücke zu verzeichnen ist und auch perspektivisch nicht damit zu rechnen sein wird. Der Gemeinde liegt ein entsprechender Antrag eines Erschließungsträgers vor, den Bebauungsplan Nr. 10 zu ändern. Angestrebt wird die Umwandlung der Gewerbegebietsflächen in ein Mischgebiet (MI). Daher wird hiermit die entsprechende Entwicklung durch Bauleitplanung eingeleitet. Zeitgleich mit der 3. Änderung des B-Plans Nr. 10 erfolgt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich. Grundlage dieses Verfahrens bildet ein Bebauungskonzept des Investors, das die Aufteilung der Bauflächen in 14 Grundstücke mit Größen zwischen rd. 650 m² und 1.100 m² vorsieht.
Das rd. 2,2 ha große Plangebiet befindet sich in der nördlichen Ortslage der Gemeinde und wird begrenzt
- im Südwesten durch landwirtschaftliche Flächen, sowie durch Wohn- und Gewerbegrundstücke,
- im Nordwesten und Nordosten durch landwirtschaftliche Flächen,
- im Südosten durch die Landesstraße L 114 (Steinstraße).
Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt (Ackerbau und Grünland). Es wird im Südwesten durch Knicks begrenzt. Der Aufstellungsbeschluss für dieses Bauleitplanverfahren wurde am 03.03.2021 durch die Gemeindevertretung beschlossen und derzeit wird die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 10, 3. Änderung und die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den genannten Bereich und die dazu gehörende Begründung liegen im Zeitraum vom 29.11.2021 bis 03.01.2022 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt / Amt Hörnerkirchen - im Rathaus Am Markt 1, 25355 Barmstedt, Zimmer 2.06, (2. OG) während der Dienststunden (Montag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) öffentlich aus. Analog werden diese hier auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft veröffentlicht.
Bebauungsplan Nr. 10, 3. Änderung und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges - Satzung
- 1. B-Plan Nr. 10 3. Änderung Teil A & B Planzeichnung
- 2. B-Plan Nr. 10 3. Änderung Begründung und Unweltbericht
- 3. B-Plan Nr. 10 3. Änderung Zusammenfassende Erklärung
- 4. Gutachten Artenschutz
- 5. Schallgutachten
- 6. Grünordnerischer Fachbeitrag
- 7. Wasserwirtschaftliches Konzept Teil 1
- 8. Wasserwirtschaftliches Konzept Teil 2
- 9. Wasserwirtschaftliches Konzept Teil 3
- 10. F-Plan 4. Änderung Planzeichnung
- 11. F-Plan 4. Änderung Begründung und Umweltbericht
- 12. F-Plan 4. Änderung zusammenfassende Erklärung
Aufstellung der Innenbereichssatzung „Dorfstraße/Mahlsteinweg“ der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg - Satzung
Am 15. Dezember 2021 hat die Gemeindevertretung die Innenbereichssatzung „Dorfstraße/Mahlsteinweg“ der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg bestehen aus der Innenbereichssatzung (Teil A) und der Planzeichnung (Teil B) als Satzung beschlossen.
Die Satzung tritt mit Beginn des Tages nach der Bekanntmachung, am 15.03.2022, in Kraft.
Aufstellung der Innenbereichssatzung der Gemeinde Westerhorn "Dorfstraße/Mahlsteinweg"
für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg
Die Gemeinde Westerhorn stellt für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg eine Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB auf. Für den Bereich wurden der Gemeinde gegenüber Bauwünsche geäußert. Es soll daher eine Überplanung der Flächen vorgenommen werden. Bei einer Abstimmung zwischen Gemeinde und Landkreis wurde nach kurzer Betrachtung der Rechtslage entschieden, eine kombinierte Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen. Die Gemeinde möchte dabei den 1,09 ha großen bereits bebauten Bereich als im Zusammenhang bebauten Innenbereich festlegen. Für den restlichen etwa 0,25 ha großen unbebauten Bereich an der nördlichen und westlichen Grenze werden unbebaute Flächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen, um dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden. Somit wird die Voraussetzung für eine geordnete Gemeindeentwicklung ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen.
Mittlerweise ist das Verfahren soweit fortgeschritten und die Unterlagen sind so weit erstellt, dass die öffentliche Auslegung und zeitgleich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit von 01.11.2021 bis zum 01.12.2021 erfolgen kann. Die Unterlagen sind beigefügt.
B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der „Bokelsesser Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona-Kiel
Am 22. September 2021 hat die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der „Bokelsesser Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona-Kiel bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des Tages nach der Bekanntmachung, am 15.02.2022, in Kraft.
- Wes_B15_01_Satzung
- Wes_B15_02_Begründung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn hat in der Sitzung am 15.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenweges" sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Die Gemeinde verfolgt die nachstehenden Planungsziele:
Ausweisung eines Wohngebietes auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit unter Hinweis auf die „Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit der Gemeinde Westerhorn“ die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
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