Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-289
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Sachverhalt:
Für die Errichtung einer Flächenphotovoltaik-Anlage ist grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, da diese in Außenbereichen entstehen und keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB darstellen.
Im Vorwege sollte hierzu ein sogenanntes „Rahmenkonzept“ oder auch „Weißflächenkartierung“ erstellt werden, um festzustellen, welche Flächen für dieses Vorhaben geeignet sind.
Bei der Erarbeitung eines Konzeptes sind die Kriterien und Vorschriften aus dem gemeinsamen Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung sowie des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (Grundsätze zur Planung von großflächigen Solarenergie-Freiflächenanlagen im Außenbereich) zu berücksichtigen.
Um vorab einen Überblick über die entstehenden Kosten zu vermitteln, ist dieser Vorlage bereits ein Angebot des Planungsbüros beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4c Hauptsatzung und § 5 Geschäftsordnung
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO)
Finanzielle Auswirkungen:
Ersichtlich aus dem anliegenden Angebot.
Anlage/n:
1. Angebot über die Planungsleistungen
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Anlagen: | |||||
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1 | Angebot über die Planungsleistungen (120 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76