Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den Ortsteil Brande nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB hier: Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2022-252-1 Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den Ortsteil Brande nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, ClarissaBezüglich:
VO/2022-252
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wöbcke, Herr Fischer und Herr Ingwersen verlassen gemäß § 22 Gemeindeordnung den Raum.

 

Frau Kröger bemängelt, dass die Bezeichnungen der Anlagen nicht mit denen in der Vorlage identisch sind.

 

Es gibt skeptische Meinungen zur Klarstellungssatzung, es wird befürchtet, dass diese Satzung auch auf andere Dorfgebiete Anwendung findet. Es wird jedoch dargestellt, dass eine Klarstellungssatzung nicht immer anwendbar ist. Die überwiegende Meinung ist jedoch, dass dieses vom Gesetzgeber gebotene unbürokratische Verfahren in diesem konkreten Fall angewendet werden sollte.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt die Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil („Klarstellungssatzung“) gem. § 34 (4) S.1 Nr. 1 BauGB für den Ortsteil Brande. Das Satzungsgebiet ist in der Anlage „Satzungsgebiet Brande – Alternative“ dargestellt.

 

Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner