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Auszug - Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den Ortsteil Brande nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB hier: Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Wöbcke, Herr Fischer und Herr Ingwersen verlassen gemäß § 22 Gemeindeordnung den Raum.
Frau Kröger bemängelt, dass die Bezeichnungen der Anlagen nicht mit denen in der Vorlage identisch sind.
Es gibt skeptische Meinungen zur Klarstellungssatzung, es wird befürchtet, dass diese Satzung auch auf andere Dorfgebiete Anwendung findet. Es wird jedoch dargestellt, dass eine Klarstellungssatzung nicht immer anwendbar ist. Die überwiegende Meinung ist jedoch, dass dieses vom Gesetzgeber gebotene unbürokratische Verfahren in diesem konkreten Fall angewendet werden sollte.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt die Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil („Klarstellungssatzung“) gem. § 34 (4) S.1 Nr. 1 BauGB für den Ortsteil Brande. Das Satzungsgebiet ist in der Anlage „Satzungsgebiet Brande – Alternative“ dargestellt.
Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 0 |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76