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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-252  

Betreff: Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den Ortsteil Brande nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
20.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
20.09.2022 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Ortsteil Brande wird bislang als planerischer Außenbereich geführt. Sowohl die

bestehende „Satzung über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile „ (1981) als auch der

ltige Flächennutzungsplan stellen den gesamten Ortsteil als Außenbereich dar. Die

Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich daher nach den Bestimmungen des § 35

BauGB. Das heißt, dass im Prinzip nur privilegierte Vorhaben der Landwirtschaft zulässig

sind.

 

Trotz dieser Regelung sind in der Vergangenheit neben landwirtschaftlich genutzten Anlagen

auch immer wieder Wohnhäuser entstanden. Dies hat dazu geführt, dass in Abschnitten des

Ortsteils eine Bebauung entstanden ist, die siedlungsstrukturell die Anmutung üblicher

Wohnstraßen hat. Andererseits zeigt sich auch auf den landwirtschaftlichen Höfen eine

bauliche Entwicklung, die über die reine landwirtschaftliche Nutzung hinausgeht.

 

Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich Brande zwischenzeitlich zu einem „echten

Ortsteil“ mit einer vielfältigen Mischung aus landwirtschaftlicher, kleingewerblicher, sozialer

und wohnlicher Nutzung entwickelt hat. Diese Entwicklung wird sich erkennbar aufgrund diverser Veränderungen in der Gesellschaft und dem fortschreitenden Wandel der Landwirtschaft fortsetzen.

 

Deshalb möchte die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen die planungsrechtlichen

Voraussetzungen dafür schaffen, dass die dafür erforderlichen baulichen Veränderungen

und Ergänzungen zukünftig leichter möglich sind. Dazu soll für Brande eine Satzung

erlassen werden, die die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil festlegt (so

genannte Klarstellungssatzung gem. § 34 (4) S.1 Nr.1 BauGB).

 

Das Satzungsgebiet ist entsprechend der vorhandenen Bebauung festgelegt worden und in

einer Karte entsprechend dargestellt. Das Gebiet umfasst die bebauten Bereiche entlang der

Straßen

 

Kreuzweg (Nr. 1, 1a, 3 und 2 6 mit dazwischenliegendem unbebautem Bereich);

 

hlenweg 2;

 

Dorfstraße (Nr. 26 46 und 9 11 sowie 13 15 jeweils mit dazwischenliegendem

  unbebautem Bereich)

 

Die in das Satzungsgebiet einbezogenen - bislang unbebauten Bereiche stellen nach

Auffassung der Gemeinde Baulücken dar, die von Ihrer Lage, Erschließungsmöglichkeit und

nge entlang der Straße (max. 80 m = ca. 4 Einfamilienhausgrundstücke) her geeignet

sind, den Ortsteil Brande baulich abzurunden. Darüber hinausgehende Bereiche sind nicht

mit einbezogen worden, weil sie zu weit von der bestehenden Bebauung abgesetzt sind oder

die Lücke zwischen bestehender Bebauung zu groß ist.

 

Innerhalb des Satzungsgebietes gelten die Regelungen des § 34 BauGB, d.h., eine bauliche

Nutzung ist zulässig, soweit sie sich „… nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der

Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren

Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt

werden“.

 

r diese Satzung ist kein sonst übliches Planaufstellungs- und Beteiligungsverfahren - wie

aus der Bauleitplanung bekannt- erforderlich; die Gemeinde beschließt die Satzung nach

eigenem Ermessen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4c Hauptsatzung und § 5 Geschäftsordnung

 

 Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt die Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil („Klarstellungssatzung“) gem. § 34 (4) S.1 Nr.1 BauGB für den Ortsteil Brande. Das Satzungsgebiet ist in der AnlageSatzungsgebiet Brande“ dargestellt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet unter der Adressehttps://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

!


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.]


Anlage/n:

 

1. Planzeichnung Klarstellungssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichnung_Klarstellungssatzung (445 KB)      
Stammbaum:
VO/2022-252   Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den Ortsteil Brande nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB hier: Satzungsbeschluss   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2022-252-1   Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den Ortsteil Brande nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB hier: Satzungsbeschluss   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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