Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-252
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Sachverhalt:
Der Ortsteil Brande wird bislang als planerischer Außenbereich geführt. Sowohl die
bestehende „Satzung über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile „ (1981) als auch der
gültige Flächennutzungsplan stellen den gesamten Ortsteil als Außenbereich dar. Die
Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich daher nach den Bestimmungen des § 35
BauGB. Das heißt, dass im Prinzip nur privilegierte Vorhaben der Landwirtschaft zulässig
sind.
Trotz dieser Regelung sind in der Vergangenheit neben landwirtschaftlich genutzten Anlagen
auch immer wieder Wohnhäuser entstanden. Dies hat dazu geführt, dass in Abschnitten des
Ortsteils eine Bebauung entstanden ist, die siedlungsstrukturell die Anmutung üblicher
Wohnstraßen hat. Andererseits zeigt sich auch auf den landwirtschaftlichen Höfen eine
bauliche Entwicklung, die über die reine landwirtschaftliche Nutzung hinausgeht.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich Brande zwischenzeitlich zu einem „echten
Ortsteil“ mit einer vielfältigen Mischung aus landwirtschaftlicher, kleingewerblicher, sozialer
und wohnlicher Nutzung entwickelt hat. Diese Entwicklung wird sich erkennbar aufgrund diverser Veränderungen in der Gesellschaft und dem fortschreitenden Wandel der Landwirtschaft fortsetzen.
Deshalb möchte die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen dafür schaffen, dass die dafür erforderlichen baulichen Veränderungen
und Ergänzungen zukünftig leichter möglich sind. Dazu soll für Brande eine Satzung
erlassen werden, die die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil festlegt (so
genannte Klarstellungssatzung gem. § 34 (4) S.1 Nr.1 BauGB).
Das Satzungsgebiet ist entsprechend der vorhandenen Bebauung festgelegt worden und in
einer Karte entsprechend dargestellt. Das Gebiet umfasst die bebauten Bereiche entlang der
Straßen
• Kreuzweg (Nr. 1, 1a, 3 und 2 – 6 mit dazwischenliegendem unbebautem Bereich);
• Mühlenweg 2;
• Dorfstraße (Nr. 26 – 46 und 9 – 11 sowie 13 – 15 jeweils mit dazwischenliegendem
unbebautem Bereich)
Die in das Satzungsgebiet einbezogenen - bislang unbebauten Bereiche – stellen nach
Auffassung der Gemeinde Baulücken dar, die von Ihrer Lage, Erschließungsmöglichkeit und
Länge entlang der Straße (max. 80 m = ca. 4 Einfamilienhausgrundstücke) her geeignet
sind, den Ortsteil Brande baulich abzurunden. Darüber hinausgehende Bereiche sind nicht
mit einbezogen worden, weil sie zu weit von der bestehenden Bebauung abgesetzt sind oder
die Lücke zwischen bestehender Bebauung zu groß ist.
Innerhalb des Satzungsgebietes gelten die Regelungen des § 34 BauGB, d.h., eine bauliche
Nutzung ist zulässig, soweit sie sich „… nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt
werden“.
Für diese Satzung ist kein sonst übliches Planaufstellungs- und Beteiligungsverfahren - wie
aus der Bauleitplanung bekannt- erforderlich; die Gemeinde beschließt die Satzung nach
eigenem Ermessen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4c Hauptsatzung und § 5 Geschäftsordnung
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt die Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil („Klarstellungssatzung“) gem. § 34 (4) S.1 Nr.1 BauGB für den Ortsteil Brande. Das Satzungsgebiet ist in der Anlage „Satzungsgebiet Brande“ dargestellt.
- Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
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Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.]
Anlage/n:
1. Planzeichnung Klarstellungssatzung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Planzeichnung_Klarstellungssatzung (445 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76