Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-320
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Sachverhalt:
In der Gemeindevertretung am 08.11.2022 ist die Verwaltung gebeten worden in Abstimmung mit dem LBV bzgl. der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrten, in der Zeit von 0:00 Uhr – 5:00 Uhr, zu gehen sowie die Thematik zu prüfen.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hat mit Nachricht vom 11.11.2022 keine Bedenken zu einer Abschaltung mitgeteilt.
Ergänzend ist die Freiwillige Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen / Osterhorn sowie die Polizei dazu um Stellungnahme gebeten worden.
Die Feuerwehr sieht das Erfordernis der Energieeinsparungen. Die Außenbereiche die bereits jetzt auch ohne Straßen- bzw. Kreuzungsbeleuchtung sind, stellen bisher keine Probleme dar. Die Feuerwehr teilt aber auch den Faktor des subjektiven Unsicherheitsempfinden der Bürger/-innen mit. Vorgeschlagen wird ein Test über diesen Winter, um im Anschluss im Rahmen einer Einwohnerversammlung dies zu beurteilen.
Die Polizei teilt mit, dass das Ob und Wie die Sicherheitslage und das Empfinden der Bürger/-innen durch das Abschalten der Straßenbeleuchtung beeinflusst nicht vorab seriös beantwortet werden kann.
Inwieweit sich das konkret auf die (Verkehrs-)Sicherheit auswirkt, ist bisher ebenfalls nicht vorhersehbar.
So sind insbesondere die Hauptverkehrswege kritisch zu betrachten. Dazu zählen nicht nur die Landes- und Kreisstraßen, sondern auch überörtlich frequentierte Durchgangsstraßen, wie z.B. Kirchen- / Dorfstraße Rtg. Osterhorn.
Es wird daher vorgeschlagen, die Sparmaßnahmen und Abschaltung auf reine Wohngebiete zu beschränken und die Durchfahrtstraßen, insbesondere
neuralgische Knotenpunkte, weiterhin nachts zu beleuchten.
Zu dem genannten Zeitraum (0.00 Uhr – 5.00 Uhr) wurde die Auswertung der Verkehrsdaten (SDR Traffic) der Jahre 2020 bis heute geprüft.
Der Zeitraum sollte eine Stunde nach vorne gezogen werden, d.h. von 23.00 – 04.00 Uhr. In der Woche ist ab 04.00 Uhr der Berufsverkehr schon deutlich messbar. In dem Zeitraum ist in den Wohngebieten nur noch vereinzelt Verkehr zu beobachten. Es handelt sich in der Zeit zumeist um überörtlichen Verkehr.
Die Ordnungsbehörde schließt sich den Einschätzungen der Feuerwehr und Polizei an.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemeindevertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I.)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, dass die Straßenbeleuchtung in der Uhrzeit
a.) von 0.00 Uhr – 05.00 Uhr
b.) von 23.00 Uhr – 04.00 Uhr
1.) in reinen Wohngebieten
2.) in reinen Wohngebieten und folgenden Straßen:…….
3.) in der gesamten Gemeinde, sofern möglich,
abgeschaltet wird.
Im Frühjahr 2023 soll die Thematik, nach einer Evaluierung, erneut in der Gemeindevertretung beraten werden.
II.)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, dass keine Änderung an der Straßenbeleuchtung vorgenommen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen sind abhängig von dem Beschluss und dessen Umfang. Energie- und finanzielle Einsparungen lassen sich durch Abschaltungen generieren.
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76