Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-184
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Sachverhalt:
Per Antrag vom 14.06.2022 hat die Familienbildungsstätte Elmshorn auch für das Jahr 2023 um die Zahlung eines Zuschusses für ihre Institution gebeten.
Insgesamt wird für den Amtsbereich Hörnerkirchen ein Zuschuss in Höhe von 827,08 € beantragt. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen würde ein Anteil in Höhe von 456,32 € entfallen.
Die Kostenbeteiligung erfolgt entsprechend der jeweiligen Nutzer.
Die Gemeinde sollte nun entscheiden, ob wie bereits in den vergangenen Jahren, auch 2023 ein Zuschuss an die Familienbildungsstätte gezahlt werden soll.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig sind gem. § 4b / 4d der Hauptsatzung der Gemeinde folgende Ausschüsse: Finanzausschuss / Sozialausschuss
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt der Familienbildungsstätte Elmshorn im Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 456,32 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Zuschussbetrag wurde für die Haushaltsplanung 2023 beim Konto 13.361010.531830 berücksichtigt.
Anlage/n:
Antrag Institutionelle Förderung 2023, v. 14.06.22
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Institutionelle Förderung 2023, v. 14.06.22, Amt (657 KB) |
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