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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2022-268 Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Buchner stellt die Vorlage vor.

 

Herr Schütz merkt an, dass ihm die Zahlen des Finanzhaushaltes auf der zweiten Seite der Vorlage ziemlich hoch vorkommen und fragt an, ob diese korrekt sind und woher sie sich ergeben. 

Herr Werner sagt zu, dass die Frage im Nachgang im Protokoll beantwortet wird. Bei genauen Fragen zu den Zahlen bittet er darum sich direkt an Herrn Goos zu wenden.

 Antwort Herr Goos vom 21.12.2022:

Die in der Vorlage zum Haushalt 2023 beschriebenen Festsetzungen des Finanzplanes finden sich in der Haushaltssatzung auf Seite 3 des Haushaltsplanes wieder. 

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 2.822.500 EUR.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit beträgt 1.927.700 EUR.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit beträgt damit 4.750.200 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.928.400 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.445.300 EUR

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit beträgt damit 5.373.700 EUR                

 

Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 623.500 EUR aus.

 

Herr Harms fragt an, wo er die Informationen über die Ergebnisrücklage sowie die allgemeine Rücklage finden kann. Diese Frage wird ebenfalls im Nachgang im Protokoll vermerkt.

Antwort Herr Goos vom 21.12.2022:

Die Ergebnisrücklage und die Allgemeine Rücklage sind nicht dem Haushaltsplan, sondern der Bilanz zu entnehmen. Der letzte geprüfte Jahresabschluss datiert vom 31.12.2020. Hiernach beläuft sich die Ergebnisrücklage auf 756.840,24 EUR. Die Allgemeine Rücklage beträgt 2.293.455,26 EUR. Der Jahresabschluss 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 248.509,41 EUR ab. Gemäß § 26 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme lediglich 25,53 % beträgt, wurde seitens der Verwaltung empfohlen, den Jahresüberschuss bis zur zulässigen Gesamthöhe der Ergebnisrücklage zuzuführen. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von 61.660,23 EUR. Die Ergebnisrücklage wird sich dadurch auf 818.500,47 EUR erhöhen. Der verbleibende Anteil in Höhe von 186.849,18 EUR wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Allgemeinen Rücklage erhöht sich dadurch auf 2.480.304,44 EUR. Die Ergebnisrücklage beträgt damit 33 % (Vorjahr 33 %) der Allgemeinen Rücklage.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde vom Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses geprüft und von der Gemeindevertretung mit der empfohlenen Vorgehensweise der Verwaltung am 13.09.2021 beschlossen. Der Jahresabschluss 2021 befindet sich aktuell in der Bearbeitung.


Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 08. November 2022 beschlossen.  

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

13

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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