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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt  

Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt
Datum: Di, 09.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen, Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 15.07.2008      
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters über besondere Angelegenheiten      
Ö 5  
Beschluß über die Gültigkeit der Kommunalwahl am 25.05.2008  
Enthält Anlagen
VO/2008-078  
Ö 6  
Aufstellungs- Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr 70 - Küsterkamp / Aldi - Verfahren nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
Enthält Anlagen
VO/2008-080  
Ö 7  
Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 46 a im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen "Am Friedhof", "Meßhorn" und "Weidkamp"  
Enthält Anlagen
VO/2008-081  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt

1.                 Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Fachamtes für Stadt- und Gemeindeentwicklung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.                 Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. Nr. 46 a  für den Bereich im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen "Am Friedhof", "Weidkamp" und "Meßhorn" – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

3.                  Die Begründung wird gebilligt.

4.                 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Mitglieder des Bauausschusses/der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

   
    19.08.2008 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschlussvorschlag an die Stadtvertretung:

 

Die Stadtvertretung beschließt

1.                 Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Fachamtes für Stadt- und Gemeindeentwicklung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.                 Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 92 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. Nr. 46 a  für den Bereich im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen "Am Friedhof", "Weidkamp" und "Meßhorn" – als Satzung.

3.                  Die Begründung wird gebilligt.

4.                 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              7             

Nein- Stimmen:              2

Enthaltungen:              0

   
    09.09.2008 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt

1.                 Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Fachamtes für Stadt- und Gemeindeentwicklung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.                 Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land    Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. Nr. 46 a  für den Bereich im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen "Am Friedhof", "Weidkamp" und "Meßhorn" – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

3.                 Die Begründung wird gebilligt.

4.              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren Herr Wilfried Quell und Herr Dr. Günter Thiel von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

18 Ja- Stimmen:             

4   Nein- Stimmen:             

Ö 8  
Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Barmstedt
VO/2008-091  
Ö 9  
Erneuerung des Fußbodens in der Turnhalle an der Schulstraße     VO/2008-138  
Ö 10  
Sozialtarife der Stadtwerke Barmstedt
Enthält Anlagen
VO/2008-089  
Ö 11  
Anfragen und Anregungen      
N 12     Veranlagung Regenwasser im B-Plan Nr. 58      
N 13     Veranlagung Schmutzwasser im B-Plan Nr. 58      
               

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