Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-089
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Sachverhalt:
Die Werkleitung ist aufgefordert worden zum Thema „Sozialtarife“ Vorschläge zu erarbeiten.
Stellungnahme der Stadtwerke
Bundesweit existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Sozialtarife. Um eine effektive und zugleich praktikable Lösung umzusetzen, wurde folgender Vorschlag entwickelt:
Da Heizenergiekosten bei ALGII-Empfängern und ähnlichen Personenkreisen vom Amt getragen werden, beschränkt sich der Sozialtarif auf die Versorgung mit elektrischer Energie. Die Stromkosten sind per Definition Bestandteil der ALGII-Sätze und eine Reduzierung käme diesem Personenkreis direkt zugute.
Ein Ansatz war, dass trotz einer Unterstützung der Anreiz zum sparsamen Umgang mit Strom weiterhin gegeben sein sollte. Hieraus wurde der Vorschlag abgeleitet auf den Grundpreis zu verzichten und den Arbeitspreis pro kWh gleich zu belassen. Der Grundpreis beträgt im Grundversorgungstarif 50,- € brutto pro Jahr.
Um zu berücksichtigen, dass es Bedarfsgemeinschaften mit unterschiedlicher Personenanzahl gibt, wird zusätzlich eine Freimenge von 100 kWh pro Person pro Jahr vorgeschlagen.
Diese Sozialleistung wird jeweils bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres auf Anforderung des Kunden gewährt. Als Legitimationsnachweis wird ausschließlich der „Sozialpass Barmstedt“ anerkannt. Somit wird eine eigene Prüfung der Berechtigung vermieden und es bestehen keine Probleme mit dem Datenschutz. In diesem Pass sind Informationen über Wohnsitz, Personenzahl der Bedarfsgemeinschaft und Gültigkeitsdauer vermerkt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtvertretung beschließt, die Werkleitung aufzufordern zum 01.01.2009 den Stromtarif „Barmstedt sozial“ einem berechtigten Personenkreis gemäß Vorlage anzubieten.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzierung und Zuständigkeit
Es gibt Schätzungsweise 250 bedürftige Haushalte in Barmstedt und wir gehen davon aus, dass sich maximal 150 davon für den Sozialtarif entscheiden werden. Bei durchschnittlich 3 Personen pro Haushalt würden sich pro Jahr Mindereinnahmen von ca. 15 bis 20 T€ brutto ergeben. Den nicht erlösten Grundpreisen stehen die Grundgebühren aus der Netzabrechnung gegenüber und den nicht berechneten Stromfreimengen die Beschaffungskosten. Für die Stadt ergibt sich eine effektive Belastung der netto-Gewinnabführung von ca. 8 bis 10 T€.
Die beigefügte Tabelle gibt eine Übersicht über die Auswirkung auf verschiedene Haushaltsgrößen.
Zuständig für die Einführung eines Tarifes „Barmstedt sozial“ ist die Stadtvertretung.
Anlage/n:
Stromtarif „Barmstedt sozial“
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1 | Sozialtarif Barmstedt (269 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76