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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Beschluß über die Gültigkeit der Kommunalwahl am 25.05.2008  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2008-078 Beschluß über die Gültigkeit der Kommunalwahl am 25.05.2008
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hans-Jürgen Hauschildt
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses Dr

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses Dr. Günter Thiel berichtet aus der Sitzung vom 21. Juli 2008. Er verweist auf den Einspruch der CDU gegen die Sitzverteilung in der Stadtvertretung. Der Wahlprüfungsausschuss hat festgestellt, dass bei der Durchführung der Wahl keine Fehler aufgetreten sind. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 25.05.2008 festzustellen.

 

Herr Ortwin Schmidt erklärt, dass zur Feststellung der Gültigkeit der Wahl auch die Verteilung der Sitze der Stadtvertretung gehört. Die Stadtvertretung Barmstedt müsste nach dem geltenden Recht aus 28 Stadtvertretern/innen bestehen. Er verweist auf den Erlass des Innenministeriums und die Entscheidung der Stadtvertretung Kiel, die entsprechende Mehrsitze durch Beschluss der Stadtvertretung erhalten hat.

 

Herr Schönfelder teilt mit, dass bei der Durchführung der Wahl und der Verteilung der Sitze in Barmstedt richtig gehandelt worden ist. Die Kommunalaufsichtsbehörden im Lande vertreten die gleiche rechtliche Auffassung.

 

Herr Perner sieht den Sachverhalt genauso wie Herr Schmidt. Die BfB-Fraktion hat aufgrund des Sachverhaltes Beratungsbedarf. Er beantragt, den Tagesordnungspunkt zu verschieben.

 

Herr Brabandt kann die Rechtsauffassung der CDU nicht nachvollziehen. Er nennt die Varianten der Interpretationen von Gesetzen und erläutert die Auslegung der Vorschrift des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes. Wenn die Stadt Kiel zu einem anderen Ergebnis gelangt,  ist dies nicht Sache der Stadt Barmstedt. Das Gesetz ist eindeutig. Vielmehr hätte die Anzahl der Ausschusssitze angepasst werden müssen.

 

Herr Gottschalk weist darauf hin, dass die Kommunalaufsichtsbehörden das Verfahren der Sitzverteilung in Barmstedt als korrekt bewertet haben. Der Verstoß der Stadt Kiel gegen das Gesetz kann kein Maßstab für Barmstedt sein. Das Innenministerium duldet lediglich den Rechtsverstoß in Kiel.

 

Bürgermeister Hammermann berichtet abschließend, dass die Sitzverteilung in Barmstedt rechtmäßig erfolgt ist. Der Erlass des Innenministeriums ist nach der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses zugegangen.

Beschlüsse:

Beschlüsse:

a)

Die Stadtvertretung beschließt auf Antrag der BfB-Fraktion, den Tagesordnungspunkt zu verschieben.

b)

Der Stadtvertretung beschließt, die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 25. Mai 2008 festzustellen.

Abstimmungsergebnisse:

Abstimmungsergebnisse:

 

Zu a)

6     Ja-Stimmen

18   Nein-Stimmen

 

Zu b)

17   Ja-Stimmen

6     Nein-Stimmen

1     Enthaltung

 

             

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