Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-078
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Sachverhalt:
Die Unterlagen der Gemeindewahl vom 25. Mai 2008 sind vom Gemeindewahlausschuss am 26. Mai 2008 zusammengestellt worden. Beanstandungen hinsichtlich der Feststellung der Ergebnisse in den einzelnen Wahlvorständen haben sich nicht ergeben. Daraufhin ist das Ergebnis der Gemeindewahl in der Stadt Barmstedt am 31. Mai 2008 auf der stadteigenen Homepage bekanntgemacht worden.
Von der CDU wurde ein vorsorglicher Einspruch gegen die Sitzverteilung eingelegt.
Gemäß § 39 GKWG i.V.m. § 66 GKWO hat der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 21. Juli 2008 die Wahlunterlagen eingesehen und die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl vom 25. Mai 2008 vorgenommen.
Dem vorsorglich eingelegten Einspruch gegen die derzeitige Sitzverteilung wurde nicht stattgegeben.
Zuständig ist die Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:
Die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 25. Mai 2008 wird festgestellt.
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | NiederschriftWahlprüfungsausschuss080721 (38 KB) |
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