Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-080
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Sachverhalt:
Im hinteren Bereich des Parkplatzes hinter dem Aldi-Markt am „Küsterkamp“ möchte die Firma Aldi gerne eine Bebauung in Form des Neubaus eines Aldi-Marktes, eines Vollsortimenters und eines Fachmarktes vornehmen. Hierzu könnte für den Bereich des genannten Grundstückes ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 70 nach § 13 a BBauG aufgestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt. Der Investor hat sein Projekt vorgestellt und ein Abstimmungsgespräch mit verschiedenen Trägern öffentlicher Belange hat bereits im Vorwege stattgefunden. Hierbei sind keine wesentlichen Anregungen und Bedenken geäußert worden. Nach dem Bau wird der Küsterkamp von der jetzigen Straßenführung abgenabelt und dadurch weniger befahren. Die städtebauliche Situation wird dadurch verbessert und das Gelände des städtischen Grundstücks im Bereich des WC’s rückt mehr in das Zentrum der Stadt. Die bereits angestrebten Planungsabsichten „An der Bahn“ wurden zwischenzeitlich verworfen, weil dies von politischer Seite nicht gewollt war, um die Kaufkraft in der Innenstadt zu halten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung fasst den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 70 gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich „Küsterkamp“. Die Beschlussfassung ist öffentlich bekanntzumachen. Die betroffenen Anwohner sowie die Träger öffentlicher Belange sind anzuhören. Gleichzeitig ist die Landesplanungsanzeige zu erstatten.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zur Zeit nicht.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | V4-080610 (7235 KB) | |||
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2 | Vermerk_Abstimmung_Kuesterkamp (34 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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