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Auszug - Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 46 a im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen "Am Friedhof", "Meßhorn" und "Weidkamp"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgervorsteher Quell übergibt den Vorsitz an den 1. stellvertretenden Bürgervorsteher Manfred Raddatz.
Der Vorsitzende des Bauausschusses Axel Schmidt berichtet aus der Sitzung des Bauausschusses. Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.08.2008 ausführlich mit dem Sachverhalt beschäftigt. Herr Axel Schmidt erläutert den Verfahrensablauf und die Problemlösungen bei der Erstellung des B-Planes.
Herr Welck berichtet, dass der B-Plan seit vielen Jahren in den Gremien der Stadt beraten wird. Durch die Unstimmigkeiten im Bereich der Investoren ist ein Fortschreiten der Planungen nicht erfolgt. Die Auswirkungen der 200 Wohneinheiten aus dem B-Plan-Gebiet auf die Stadt Barmstedt sind nicht ausreichend diskutiert worden. Die ursprünglich vorgesehen Infrastrukturmaßnahmen wie Kindergarten und Nahversorgungsanlagen sind im jetzigen B-Plan nicht mehr enthalten. Die Planungen orientieren sich offensichtlich an den Interessen der Investoren. Auch im Hinblick auf die Regenentwässerung ist die Bebauung zu dicht.
Herr Gottschalk teilt mit, dass die FWB-Fraktion den Satzungsbeschluss unterstützt. Die Einwürfe der Ball-Fraktion wurden in vielen Sitzungen der Gremien beraten.
Herr Busse teilt mit, dass die SPD-Fraktion ebenfalls dem Satzungsbeschluss zustimmen wird.
Gleiches gilt nach Aussagen von Herrn Ortwin Schmidt für die CDU/FDP-Fraktion.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt
1. Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Fachamtes für Stadt- und Gemeindeentwicklung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. Nr. 46 a für den Bereich im Nordosten der Stadt Barmstedt zwischen den Straßen "Am Friedhof", "Weidkamp" und "Meßhorn" – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren Herr Wilfried Quell und Herr Dr. Günter Thiel von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
18 Ja- Stimmen:
4 Nein- Stimmen:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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