Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4 | Einwendungen gegen das Protokoll zur Sitzung der Stadtvertretung am 12.07.2016 | VO/2016-180 | |||||
Ö 5 | Niederschrift über die Sitzung vom 12.07.2016 | SI/STV/0027/16 | |||||
Ö 6 | Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten | ||||||
Ö 7 | Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Haushaltsjahr 2015 Ergebnis der Prüfung des Antrags durch das Gemeindeprüfungsamt | VO/2016-213 | |||||
Ö 8 | Fortführung der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen hier: Beschlussfassung 1. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft | VO/2016-113-1 | |||||
Ö 9 | Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2016 | VO/2016-178 | |||||
Ö 10 | Aufstellung des B-Planes Nr. 77 Nappenhorn/Jittkamp für das Gebiet nördlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee" hier: Aufstellungsbeschluss | VO/2016-187 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1) Für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, östlich und südlich „Jittkamp“ und westlich der „Hellwieser Chaussee“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.
2) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3) Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro dn-Stadtplanung beauftragt werden.
4) Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
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04.10.2016 - Bauausschuss Barmstedt | |||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||
Beschluss:
1) Für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, östlich und südlich „Jittkamp“ und westlich der „Hellwieser Chaussee“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.
2) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3) Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro dn-Stadtplanung beauftragt werden.
4) Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: 4 Nein- Stimmen: 3 Enthaltungen: 1 |
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11.10.2016 - Stadtvertretung Barmstedt | |||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||
Beschluss: 1) Für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, östlich und südlich „Jittkamp“ und westlich der „Hellwieser Chaussee“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.
2) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3) Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro dn-Stadtplanung beauftragt werden.
4) Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden. Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:8 Nein- Stimmen:4 Enthaltungen:3
Herr Welk betritt den Sitzungsraum. |
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Ö 11 | Entgeltordnung Badewonne | ![]() |
VO/2016-195 | ||||
Ö 12 | Umstellung des Strandbades in eine Badestelle | VO/2016-191 | |||||
Ö 13 | Konzessionsvertrag mit den Stadtwerken Barmstedt -Gas, Strom, Wasser hier: Vorzeitige Beendigung des Konzessionsvertrages | ![]() |
VO/2016-179 | ||||
Ö 14 | Verkauf des Breitbandnetzes des AZV | VO/2016-156 | |||||
Ö 15 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 16 | Personalangelegenheiten | ||||||
N 17 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
Ö 18 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76