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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 77 Nappenhorn/Jittkamp für das Gebiet nördlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee" hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Welk verläßt wegen Befangenheit nach § 22 GO den Raum
Herr Ortwin Schmidt erläutert den Sachverhalt und berichtet über die Beratung im Bauausschuss am 04.10.2016.
Herr Axel Schmidt beantragt die erneute Beratung im Bauausschuss, Die FWB-Fraktion wünsche sich weitere Beratung, weil es jetzt hinreichend deutlich geworden sei, dass bereits der B-Plan Nr. 5 Teile dieses neuen B-Planes abdecken würde.Außerdem gelte es, den Grundsatzbeschluss zu beachten.
Herr Hansen weist darauf hin, dass dringend Wohnraum benötigt wird und die SPD-Fraktion daher mehrheitlich dem TOP 10 zustimmen wird,.
Herr Ortwin Schmidt erklärt, dass die CDU-Fraktion den Aufstellungsbeschluss unterstützen wird.
Die Sitzung wird für 5 Minuten zur fraktionellen Beratung unterbrochen.
Für den Antrag zur Verweisung in den Bauausschuss ergibt sich folgendes Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:5
Nein- Stimmen:8
Enthaltungen:2
Der Antrag gilt somit als abgelehnt.
Beschluss:
1) Für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, östlich und südlich „Jittkamp“ und westlich der „Hellwieser Chaussee“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.
2) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3) Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro dn-Stadtplanung beauftragt werden.
4) Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:8
Nein- Stimmen:4
Enthaltungen:3
Herr Welk betritt den Sitzungsraum.
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