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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-178  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
06.09.2016 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
11.10.2016 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 sind mit Stand vom 05.08.2016 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt:

 

Mehrausgaben insgesamt

33.794,65 €

 

 

davon

 

 

 

  1. Entfallen auf gem. Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtige Verrechnungen innerhalb des Haushaltes (Gruppierungsziffer 679)

0 €

  1. Sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung)

23.494,65 €

 

 

damit sind genehmigungspflichtig

10.300,00 €

 

Hierbei handelt es sich um folgende Haushaltsüberschreitung:

 

Personal und Organisationsamt

Erstattung Verwaltungskostenbeiträge an Amt Hörnerkirchen

 

Haushaltsstelle 022000 - 6720000

 

 

 

Haushaltsansatz

0,00 €

Ansatzerhöhung

10.300,00 €

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

10.300,00

 

 

 

Begründung:

 

Es handelt sich um die Weiterleitung der Rückerstattung des „Sanierungsgeld“ 2013 – 2015 an das Amt Hörnerkirchen (Anteil an den durch VG-Vertrag betroffenen HHSt.). Die Ansatzerhöhung wurde aus technischen Gründen um 10.300 € vorgenommen. Die endgültige Abrechnung ergab einen Betrag von 10.278,09 €.


Vermögenshaushalt:

 

Mehrausgaben insgesamt

219,00

 

 

davon

 

 

 

sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung)

219,00 €

 

 

damit sind genehmigungspflichtig

0,00

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2016 mit Stand vom 05.08.2016 zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 10.300,00 € gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000 € wird Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Anlage

 


Anlage/n:

Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 liste_Üpl_Apl_einschließlich_05082016 (54 KB)      

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