Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-180
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Sachverhalt:
Herr Werner Raven bat um Korrektur/Ergänzung des Protokolls, da er darauf hinweist, dass er nicht Vorsitzender des SSV Rantzau ist. Es wurde eine Unterschriftenliste mit 330 (nicht 230) Unterschriften überreicht.
Er bitte darum, schriftlich festzuhalten, dass sich alle 3 B-Pläne nach Auskunft von Herrn Kahns zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in städtischem Eigentum befinden.
Es wird vorgeschlagen, folgenden Text ist unter TOP 3 zu berücksichtigen:
- Herr Werner Raven, SSV-Rantzau, befürchtet, dass es durch eine Bebauung wie im B-Plan Nr. 72 vorgesehen, zu Beeinträchtigungen im Sportbetrieb des SSV-Rantzau kommen könnte. Es würde eine „Einmauerung“ der zukünftigen Nachbarn wie auch des SSV-Rantzau mit sich bringen.
Er verliest eine Petition, die bereits im Bauausschuss am 23.06.2016 verlesen wurde und überreicht eine Sammlung mit 330 Unterschriften an den Bürgervorsteher.
Auf Nachfrage bestätigt Herr Kahns, dass sich die Flächen für B-Plan Nr. 76, B-Plan Nr. 72 – Teilfläche A und B-Plan Nr. 72 – Teilfläche B zum derzeitigen Zeitpunkt nicht in öffentlicher Hand befinden. Er erläutert hierzu die abweichenden Gründe, entgegen dem Grundsatzbeschluss.
Mit Mail vom 28.09. weist Herr Dr. Thiel auf den gleichen Sachverhalt hin. Der Hinweis fand bereits Berücksichtigung.
Zu TOP 9 weist Herr Dr. Thiel darauf hin, dass er gesagt hat, dass die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und die zusätzlich erforderlichen Investitionen in die Infrastruktur unbekannt und nicht kalkulierbar sind
Beschlussvorschlag:
Das Protokoll zur Sitzung am 12.07.2016 wird wie folgt geändert:
TOP 3
Herr Werner Raven, SSV-Rantzau, befürchtet, dass es durch eine Bebauung wie im B-Plan Nr. 72 vorgesehen, zu Beeinträchtigungen im Sportbetrieb des SSV-Rantzau kommen könnte. Es würde eine „Einmauerung“ der zukünftigen Nachbarn wie auch des SSV-Rantzau mit sich bringen.
Er verliest eine Petition, die bereits im Bauausschuss am 23.06.2016 verlesen wurde und überreicht eine Sammlung mit 330 Unterschriften an den Bürgervorsteher.
Auf Nachfrage bestätigt Herr Kahns, dass sich die Flächen für B-Plan Nr. 76, B-Plan Nr. 72 – Teilfläche A und B-Plan Nr. 72 – Teilfläche B zum derzeitigen Zeitpunkt nicht in öffentlicher Hand befinden. Er erläutert hierzu die abweichenden Gründe, entgegen dem Grundsatzbeschluss.
TOP 9
Herr Dr. Thiel weist darauf hin, dass die Auswirkungen für den städtischen Haushalt aufgrund zusätzlich erforderlicher Investitionen in die Infrastruktur unbekannt sind.
Döpke
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Anlagen: | |||||
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1 | 160928 Mail Dr. Thiel (39 KB) |
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