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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-195  

Betreff: Entgeltordnung Badewonne
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Freyermuth, Fred
2. Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
21.09.2016 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
11.10.2016 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

    Sachverhalt:

Im Zuge der Umstrukturierung der Badewonne wurden Gespräche mit den Schulen und Vereinen zur Optimierung der Hallenbelegung geführt. Diese Gespräche verliefen ausgesprochen konstruktiv, so dass die Belegung der Halle nun deutlich effizienter organisiert ist. An dieser Stelle bedanken sich die Stadtwerke für das Verständnis der Schulen und Vereine zur Notwendigkeit der Maßnahmen. Die Anlage zeigt eine Gegenüberstellung als Ergebnis der durchgeführten Veränderungen.

Die Kursangebote der Stadtwerke wurden ebenfalls neu gestaltet. So wurde z.B. das Angebot für Schwimmunterricht ausgeweitet und die Animationsangebote teilweise auf geschlossene Kurse umgestellt. Der Vorteil von geschlossenen Kursen besteht darin, dass keine zweite Fachkraft für die Aufsicht erforderlich ist.

Die Kursangebote werden durch die Stadtwerke definiert und bepreist, die allgemeinen Eintrittsentgelte werden gemäß Entgeltordnung durch den Werkausschuss und die Stadtvertretung festgelegt. Der folgende Beschlussvorschlag bezieht sich somit auf die redaktionellen Änderungen in der Entgeltordnung, die Anpassung der allgemeinen Eintrittspreise, sowie der Animationsangebote.

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

Als Anlage haben wir Ihnen die bisher geltende Entgeltordnung sowie unseren Vorschlag für eine neue Entgeltordnung beigefügt. Die einzelnen Veränderungen sind Folgende:

  1. Die Absätze 4b und 5b alte Entgeltordnung (Eintrittsentgelt für Schwerbehinderte) wurden gestrichen. Begründung: Eine Auswertung der gelösten Eintrittskarten hat ergeben, dass im Schnitt 12% als ermäßigt gekauft wurden. An einzelnen Tagen bis zu 50%. Dieses ist trotz der Gästestruktur nicht plausibel, sodass wir von einem nicht unerheblichen Missbrauchsanteil ausgehen. Eine Vergünstigung für bestimmte Personengruppen macht m.E. dann Sinn, wenn es sich dabei um eine Minderheit handelt. Die Gästestruktur und zusätzlich der vermeintliche Missbrauch lassen diese Vergünstigung als nicht zielgruppengerecht erscheinen.
  2. Die Abrechnungsgrundlage für Schulen und Vereine wurde auf Übungseinheiten (5 Bahnen plus ein Nichtschwimmerbereich) umgestellt. Die Berechnung erfolgt auf Basis von 45 Minuten Wasserzeit pro Übungseinheit.
  3. Die Abrechnung von Schulen und Vereinen erfolgt nachträglich im halbjährlichen Abrechnungsmodus auf Basis von vorher festgelegten Nutzungszeiten.
  4. Keine Nutzungsübertragung an Dritte ohne Zustimmung der Stadtwerke.
  5. Preisliche Änderungen: Die Struktur der Eintrittspreise sowie das Entgelt selbst wurden geändert. Folgende Kategorien sind beabsichtigt:
  • Freies Schwimmen ohne Animationsangebot
  • Freies Schwimmen mit Animationsangebot
  • Geschlossene Animation kurz
  • Geschlossene Animation lang
  • Die Angebote wurden differenziert, so dass es Tageskarten (Wochenende) und zeitabhängige Eintrittskarten geben wird

 

  1. Die Preise für das Strandbad bleiben unverändert.
  2. Für die Umsetzung ist ein neuer Kassenautomat erforderlich, der ohnehin seit langem zum Austausch ansteht.

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die bestehende Entgeltordnung der Badewonne zum 31.12.2016 außer Kraft zu setzen und die neue Entgeltordnung gemäß Vorlage zum 01.01.2017 in Kraft zu setzen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zuständig sind der Werkausschuss und die Stadtvertretung

 


Anlage/n:

Anlage 1 Aufstellung

Anlage 2 Entgeltordnung ab 01.07.2014

Anlage 3 Entgeltordnung ab 01.01.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-195 Anlage 1 Aufstellung (295 KB)      
Anlage 2 2 2016-195 Anlage 2 Entgeltordnung-ab 01-07-2014 (99 KB)      
Anlage 3 3 2016-195 Anlage 3 Entgeltordnung-ab 01-01-2017 (161 KB)      

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