Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Themen:
Integrations- und Aufnahmepauschale
Vom Kreis Pinneberg sind für den Monat Juni 2.000,- € als Integrations- und Aufnahmepauschale gezahlt worden. Das bedeutet, dass für eine Person gezahlt worden ist und diese nicht mehr als 2 Monate in einer anerkannten Gemeinschaftsunterkunft untergebracht gewesen ist. Seit Januar 2016 hat die Stadt Barmstedt 52.000 € als Integrations- und Aufnahmepauschale erhalten. Die Anzahl der künftig direkt der Stadt Barmstedt zugewiesenen Personen und der damit verbundenen Zahlung der Integrations- und Aufnahmepauschale, ist nach den bisherigen Entwicklungen als gering einzuschätzen, da das Land Zuweisungen nach längerer Verweildauer der Asylbewerber in den Unterkünften anstrebt. Die Zahlen der Zuweisungen der Asylbewerber sind rückläufig, dennoch ist eine weiterer Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Betreuung der hier untergebrachten Asylbewerber vorhanden und zu berücksichtigen.
Wahlen 2017
Am 07.05.17 findet die Landtagswahl statt. Als zweiter Wahltermin im Jahr 2017 ist der 17./24.09.2017 für die Bundestagswahl vorzumerken. Der Wahltermin für die Bundestagswahl ist noch nicht festgelegt worden.
Für die Wahlen und deren Vorbereitung bittet die Verwaltung bereits vorab das Thema in den Parteien zu erörtern und durch die Nennung/Werbung von Wahlhelfern die Verwaltung bei der Durchführung der Wahlen zu unterstützen.
Kinder- und Jugendforum
Das Kinder- und Jugendforum findet in diesem Jahr im Gymnasium statt am
23.11.17:00 Uhr Kinderforum
18:00 Uhr Jugendforum
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Aufruf des Kreises Pinneberg: „Bürgerschaftliches Engagement bedarf der Anerkennung“
Der Kreis Pinneberg möchte bürgerschaftliches Engagement würdigen. Hierzu können Personen vorgeschlagen werden, die sich durch außergewöhnliches, ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet haben. Das Engagement kann sich grundsätzlich auf alle Lebensbereiche beziehen. Die Grundsätze und Bewerbungsunterlagen können auf der Internetseite des Kreises eingesehen werden. Vorschläge mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen können bis zum 15.11.2016 bei der Verwaltung eingereicht werden.
Verleihung der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Am 11.10.2016 wurde Herr Eckhart Dencker für seine Leistungen im berufständischen Bereich und der Förderung des Nachwuchses die Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland durch Herrn Innenminister Studt verleiht.
Kommunalaufsichtliche Beurteilung der Finanzierung von Vorhaben
Es liegt ein Schreiben der Kommunaufsicht des Kreises Pinneberg vom 05.10.2016 zur Beurteilung der Finanzierung der Vorhaben Schaffung eines Kunstrasenplatzes, Teilnahme an einem Wettbewerb für die Schloßinsel und Förderung eines Kunstwerkes vor. Danach würde eine entsprechende Finanzierung von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt werden können.
Das Schreiben wird beigefügt.
Verschiebung Doppik (Vortrag Herr Maier)
Mitte September musste die Entscheidung getroffen werden, die Einführung der doppischen Haushaltsführung bei der Stadt Barmstedt zu verschieben.
Maßgebend dafür waren im Wesentlichen zwei Gründe:
Bei einem Inhouse-Workshop unseres Haushalts-Softwareherstellers „H&H“ wurde auch eine Bestandsaufnahme der zu erledigenden Restarbeiten durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Arbeiten in der Kasse die vor dem Umstieg durchgeführt werden sollten, in erheblichem Umfang vorhanden sind. Ohne deren Erledigung führt ein Umstieg zu nicht einzuschätzenden Problemen in Umfang und Art. Diese Arbeiten sind in derart großer Menge vorhanden, dass ein rechtzeitiges Erledigen nicht mehr vor dem Jahreswechsel und möglichweise auch weit danach nicht gelingen wird. Diese Arbeiten waren bereits vor den personellen Veränderungen im Bereich Finanzen vorhanden, der Personalausfall in der Kasse und die daraus resultierende Notwendigkeit, Tagesabschlüsse nachbuchen zu müssen, verstärkten das Problem. Die Verschiebung wurde seitens H&H schriftlich empfohlen.
Der Haushaltserlass 2017 weist nun schon zum zweiten Male darauf hin, dass bei Gemeinden, die nach Einführung der Doppik keine Jahresabschlüsse haben, für genehmigungspflichtige Festsetzungen in den Haushaltssatzungen die Kommunalaufsichtsbehörde die Genehmigungen nicht erteilen oder wenigstens zurückstellen kann. Erst wenn Jahresabschlüsse vorhanden sind, die weniger als drei Jahre alt sind (also 2014 oder jünger), kann eine Wiederaufnahme der Genehmigungsverfahren in Aussicht gestellt werden. Davon betroffene Gemeinden können damit insbesondere keine Genehmigungen für Kreditaufnahmen erhalten, die Handlungsfähigkeit dieser Gemeinden wird stark eingeschränkt. Diese Vorgehensweise aus dem Jahr 2016 wird damit zum wiederholten Male angekündigt.
Bei den bereits in die doppische Buchführung überführten Haushalten des Amtes Hörnerkirchen und deren Gemeinden liegen in vier Fällen Abschlüsse lediglich des Jahres 2013 vor, einmal des Jahres 2014. Bei drei Gemeinden sind zudem noch die Eröffnungsbilanzen zu erstellen. Damit sind nahezu alle Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen von der geschilderten Lage betroffen, so dass zwingend bei der Erstellung der dortigen Abschlüsse ein Schwerpunkt zu setzen ist.
Es wird angeregt, eine Vorlage für den Hauptausschuss vorzubereiten.
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Anlagen: | |||||
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1 | Kommunalaufsichtliche Beurteilung 161005 (135 KB) |
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