Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende beantragt, die TOP 17 und 18 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln, da datenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen sind.
Er weist eindringlich auf die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 21 GO hin.
Nach der letzten Werkausschusssitzung sind Informationsteile aus der nichtöffentlichen Erläuterung zu den Umstrukturierungen in die Öffentlichkeit gelangt. Hierzu merkt er an, dass diese Vorstellung im Werkausschuss im nichtöffentlichen Teil erfolgte danach im Hauptausschuss im öffentlichen Teil. Grundsätzlich sind Sitzungen öffentlich. Eben nur, wenn Belange Dritter besprochen werden, dies sind insbesondere Personalangelegenheiten oder Grundstücksangelegenheiten, kann die Aussprache nichtöffentlich erfolgen. Er möchte alle Ausschussvorsitzenden in diesem Punkt noch einmal sensibilisieren. Die Punkte, die nicht öffentlich zu beraten sind, werden auch zu Beginn jeder Sitzung abgestimmt. Und wenn diese Punkte dann nicht-öffentlich sind, ist das für alle Anwesenden zu beachten.
Er sagt bewusst, dass Informationsteile an die Öffentlichkeit gelangt sind. Das hatte nämlich die Folge, dass der Sachverhalt nicht vollständig und umfassend in der Öffentlichkeit wahr genommen worden ist. In der Öffentlichkeit ist jetzt der Eindruck entstanden, dass es bei der Umstrukturierung um neue Pläne unseres Werkleiters Herrn Freyermuth handelt. Dem ist nicht so. Am 27.05.2014 ist vom Hauptausschuss der Auftrag erteilt worden, eine alternative Gesellschaftsform für den Eigenbetrieb der Stadtwerke Barmstedt mit seinen Töchtern unter Einschaltung eines externen Steuerfachmanns, Wirtschaftsprüfers etc. zu prüfen. Daraufhin ist am 22.09.2015 ein entsprechendes Gutachten des Büros Ehler, Ermer & Partner im Hauptausschuss und danach in der Stadtvertretung vorgestellt worden, in dem sich aus dem Vergleich mehrerer Varianten eine als Favorit ergeben hat. Die Umsetzung dieser Variante ist dann auch auf den Weg gebracht worden. Wenn eine Fraktion jetzt Bedenken haben sollte, hatte sie also über ein Jahr Zeit, diese zu formulieren und in die Diskussion einzubringen. Durch die andere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit schaden wir der Stadt Barmstedt und der politischen Arbeit selbst.
Das Thema der „Verkehrsberuhigung in Barmstedt, Antrag der Bürgerinitiative Königstraße“ ist nicht auf die TO genommen worden; da noch zu viele Fragen offen sind, um eine abschließende Beschlussfassung vorzunehmen.
Er weist darauf hin, dass das Thema Verkehrsberuhigung im Rahmen der nächsten Einwohnerversammlung behandelt wird.
Herr Kahns stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 10 „Aufstellung des B-Planes Nr. 74 für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt“, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „Küsterkamp“ und nördlich der Krückau; hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss“ von der Tagesordnung zu nehmen, da die Beratung im Bauausschuss noch erfolgen muss.
Beschluss:
Dem Antrag wird entsprochen.
Der geänderten Tagesordnung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig(15)
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