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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-191  

Betreff: Umstellung des Strandbades in eine Badestelle
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Freyermuth, Fred
2. Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
21.09.2016 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
11.10.2016 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Insbesondere in dieser Freibadsaison zeigte sich erneut, wie schwierig die Organisation der erforderlichen Wasseraufsicht im Freibad ist. Unsichere Wetterprognosen ergaben mehrfach die Situation, dass das Freibad trotz guten Wetters geschlossen blieb oder bei schlechtem Wetter geöffnet hatte. Weiteren Unmut erzeugte die aus Kostengründen reduzierte Öffnungszeit außerhalb der Ferien.

    Stellungnahme der Stadtwerke

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten wie der Betrieb organisiert sein kann:

  1. in der rechtlich definierten Form als Naturbad
  2. in der rechtlich definierten Form als Badestelle

Bisher wurde die Betriebsart „Naturbad“ praktiziert, was zur Konsequenz hat, dass eine Wasseraufsicht, als wesentlicher Bestandteil der Betriebsaufsicht, vorzuhalten war. Dieses führte zu entsprechenden Kosten und den bekannten organisatorischen Problemen.

Wir haben die „Deutsche Gesellschaft für das Badewesen“, Herrn Professor Dr. Sonnenberg mit einem Gutachten beauftragt, welches die Möglichkeiten zur Umstellung als Badestelle bewerten sollte. Der wesentliche Unterschied zur Badestelle besteht darin, dass keine Wasseraufsicht erforderlich ist.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebniss, dass eine Umstellung nach Durchführung von bestimmten Maßnahmen möglich ist. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehören u.a.: Abbau des Kassenautomaten und somit freier Eintritt. Abbau der Rutsche und des Badepontons.

In Gebieten mit zahlreichen Seen (z.B. Ostholstein und Mecklenburg) ist diese Betriebsart die Übliche.

Standpunkt der Werkleitung: Der wirksamste Schutz gegen Badeunfälle ist ein qualifizierter Schwimmunterricht. Dieser sollte auch weiterhin durch die engagierten Vereine, Schulen und uns angeboten und ausgebaut werden.

Für die Pflege der Anlagen sowie die Reinigung des Bades und den sanitären Anlagen wird es keine Veränderungen geben. Es bestünde die Möglichkeit, dass für die Benutzung der Duschen, Umkleiden und WC´s ein Entgelt erhoben werden kann. Dieses ist zur Zeit nicht vorgesehen.

In 2016 wurde im Freibad ein Eintrittsentgelt von 7.240,- Euro erzielt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Umstellung des Naturbades in eine Badestelle ab der Saison 2017 durch die Stadtwerke umsetzen zu lassen. Die aktuelle Entgeltordnung ist zum 31.12.2016 außer Kraft zu setzen und die neue Entgeltordnung (ohne Strandbadentgelte) ist zum 01.01.2017 in Kraft zusetzen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zuständig sind der Werkausschuss und die Stadtvertretung

 


Anlage/n:

Gutachten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-191 Anlage 1 Gutachten Deutsche Gesellschaft für das Badewesen GmbH (2693 KB)      

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