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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Festsetzung der Tagesordnung, Anträge auf Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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N 3 |
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Aussprache und Beratung über gestellte Anträge, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten sind |
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Ö 4 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 5 |
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Niederschrift über die Sitzungen vom 01.10.2012 und vom 21.11.2012 |
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Ö 6 |
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Mitteilungen |
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Ö 7 |
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Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 |
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VO/2013-290 |
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Ö 8 |
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Flächennutzungsplan der Stadt Barmstedt
hier: grundsätzliche Überlegungen für eine Änderung in verschiedenen Bereichen |
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VO/2013-308 |
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Ö 9 |
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Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 33 der Stadt Kaltenkirchen für eine Erweiterung des Einkaufszentrums Dodenhof;
Stellungnahme der Stadt Barmstedt als Träger öffentlicher Verwaltung gemäß § 4 Absatz 3 LaPlaG i.V.m. § 6 Abs. 2 ROG im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens der Landesplanung |
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VO/2013-309 |
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Ö 10 |
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Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB für den Bereich "westlich Auwisch/östlich an der Austraße"
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss |
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VO/2013-307 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag des Bauausschusses an die Stadtvertretung: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft und abgewogen. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung Barmstedt die 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 durch die Stadtvertretung Barmstedt ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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29.01.2013 - Bauausschuss Barmstedt |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag des Bauausschusses an die Stadtvertretung: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Bauausschuss mit folgendem Ergebnis geprüft und abgewogen. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Geändert werden soll der Abwägungsvorschlag zu den Anregungen und Bedenken der unteren Bodenschutzbehörde. Hier sollen die Worte “und Abdeckung des Materials“ ersatzlos gestrichen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches möge die Stadtvertretung Barmstedt die 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschließen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 durch die Stadtvertretung Barmstedt ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis der Punkte 1 - 4: Ja- Stimmen:7 Nein- Stimmen:2 Enthaltungen:0
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26.02.2013 - Stadtvertretung Barmstedt |
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Ö 12 - (offen) |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis einzeln geprüft und abgewogen. Der unter Punkt 8 der Abwägungsunterlagen genannte Abwägungsvorschlag, zu den Anregungen und Bedenken der unteren Bodenschutzbehörde soll geändert werden. Der Bauausschuss schlägt vor, den Satz „Der Vorhabenträger hat zugestimmt nach eingrenzenden Untersuchungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die einen Direktkontakt mit dem belasteten Obermaterial ausschließen (Bodenaustausch oder Abdeckung des Materials)“ zu ändern und die Worte „Abdeckung des Materials“ zu streichen, so dass nur ein Bodenaustausch in Frage kommt. Dieser Hinweis muss auch in der Begründung unter Punkt 10 „Altlasten und Ablagerungen“ entsprechend aufgenommen bzw. geändert werden. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung Barmstedt die 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 durch die Stadtvertretung Barmstedt ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen:18 Nein- Stimmen:5 Enthaltungen:0
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Ö 11 |
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Gelände der Feuerwache, künftige Nutzung
hier: Abfrage des Beratungsergebnisses der Fraktionen |
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Ö 12 |
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Umgebung der Kindertagesstätte Gebrüderstraße
hier: Abfrage des Beratungsergebnisses der Fraktionen |
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Ö 13 |
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Anfragen und Anregungen |
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N 14 |
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Grundstücksangelegenheiten;
hier: Erschließungsvertrag |
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N 15 |
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Grundstücksangelegenheiten;
hier: städtebaulicher Vertrag |
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Ö 16 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
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