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Auszug - Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 33 der Stadt Kaltenkirchen für eine Erweiterung des Einkaufszentrums Dodenhof; Stellungnahme der Stadt Barmstedt als Träger öffentlicher Verwaltung gemäß § 4 Absatz 3 LaPlaG i.V.m. § 6 Abs. 2 ROG im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens der Landesplanung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende des Bauausschusses verweist zunächst auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage im Rahmen der Beteiligung der Stadt Barmstedt zur 4. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 33 der Stadt Kaltenkirchen für eine Erweiterung des Einkaufszentrums Dodenhof. Anschließend werden die Anwesenden darüber informiert, dass es zwischenzeitlich ein Gespräch gegeben hat, an dem der Handels- und Gewerbeverein und der Wirtschaftsförderer der Stadt Barmstedt beteiligt waren, um eine Stellungnahme für die Stadt vorzubereiten. Die gemeinsam von den Städten Rendsburg, Itzehoe, Pinneberg, Norderstedt, Bad Segeberg und Elmshorn vorbereitete Stellungnahme ist den Beteiligten zu oberflächlich und enthält nicht ausreichend örtliche Argumente. Die Abgabe einer ablehnenden Stellungnahme wird von allen 9 Vertretern des Bauausschusses der Stadt Barmstedt gewünscht. Eine tiefergehende Stellungnahme, in der mehr Einzelpunkte aufgeführt werden, um die Interessen Barmstedts zu wahren, soll durch die Stadt erarbeitet werden. Herr Peter Gottschalk schlägt vor, sich der Stellungnahme der genannten Städte anzuschließen und, weil besondere Interessen der Stadt berührt sind, eine weitergehende Stellungnahme durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem HGB und dem Wirtschaftsförderer vorzubereiten.
Beschlussvorschlag des Bauausschusses:
a.) Mit der im Sachverhalt beschriebenen geplanten Erweiterung der Verkaufsflächen des Einkaufszentrums Dodenhof in der Gemeinde Kaltenkirchen werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in ihren Grundzügen verletzt.
b.) Die Verwaltung wird beauftragt, ihre ablehnende Stellungnahme weitergehend wie im Sachverhalt der Vorlage dargestellt in Zusammenarbeit mit dem HGB und dem Wirtschaftsförderer der Landesplanungsbehörde als Stellungnahme der Stadt Barmstedt im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Verwaltung im Zielabweichungsverfahren zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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