Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-307
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Sachverhalt:
Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau soll auch dieses Plangebiet als allgemeines Wohngebiet überplant werden. Die verschiedenen notwendigen Planungsschritte der Bauleitplanung wurden zwischenzeitlich durchlaufen und Fragen konnten abschließend geklärt werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.04.2012 durch die Stadtvertretung gefasst, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Zeitpunkt des ersten Entwurfs und die öffentliche Auslegung fand nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss am 17.04.2012 in der Zeit vom 12.07.2012 bis zum 14.08.2012 statt. Schwerwiegende Bedenken oder Anregungen wurden während dieser Zeit nicht geäußert oder geltend gemacht. Inzwischen wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in einem Abwägungsvorschlag zusammengefasst und können abschließend beraten werden.
Beschlussvorschlag des Bauausschusses an die Stadtvertretung:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft und abgewogen. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung Barmstedt die 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 durch die Stadtvertretung Barmstedt ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Stadt Barmstedt entstehen keine Kosten
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Anlagen: | |||||
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1 | BAR11001_Abwaegung_130114 (136 KB) | |||
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2 | BAR11001_Begruendung_130114_Beschluss (657 KB) | |||
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3 | BAR11001 Legende_120627 (284 KB) | |||
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4 | BAR11001 Planz_120627 (2) (266 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76