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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-290  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
21.01.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt geändert beschlossen   
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
28.01.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt (offen)   
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
29.01.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beläuft sich in der Einnahme auf 15.375.700 EUR und in der Ausgabe auf 17.697.200 EUR. Der Fehlbedarf beträgt somit 2.321.500 EUR. In diesem Betrag ist das im Haushaltsjahr 2012 entstandene Defizit in Höhe von ca. 1.228.500 EUR enthalten. Das Haushaltsjahr 2013 weist damit für sich allein gesehen einen Fehlbedarf von 1.093.000 EUR aus.

 

Die noch in der Haushaltsplanung 2012 verzeichnete positive Haushaltsentwicklung mit einem prognostizierten Fehlbedarf von 852.000 EUR im Jahr 2015 wird nach der heutigen Planung nicht annähernd erreicht werden können. Festzustellen ist, dass sich der Fehlbedarf jährlich um jeweils rd. 350.000 EUR erhöht. Weiterhin waren die Orientierungsdaten aus dem Haushaltserlass 2012 waren vom Innenministerium zu optimistisch eingeschätzt worden. Besonders gravierend ist die Abweichung bei den Werten für den Finanzausgleich. Während im Haushaltserlass 2012 für die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2015 eine prozentuale Erhöhung um +10 % prognostiziert wurden, ist nun nach dem Haushaltserlass 2013 mit einer Senkung um -3 % (Differenz 820.000 EUR) zu rechnen. Auf diese Schlüsselzuweisungen hätte eine Kreisumlage von 39 % (320.000 EUR) gezahlt werden müssen. Der tatsächliche Einnahmeausfall beläuft sich im Haushaltsjahr 2015 somit auf ca. 500.000 EUR.

 

Die Haushaltsentwicklung wird in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: 

 

Fehlbedarf Verwaltungshaushalt

 

2013

2014

2015

2016

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

 

 

 

 

 

Ursprungshaushalt 2012

- 2.146

- 1.813

-1.112

k. A.

Nachtragshaushalt 2012

Ursprungshaushalt 2013

- 1.970

- 2.322

- 1.593

- 2.257

- 852

- 2.367

k. A.

- 2.351

Verschlechterung 2012/2013

- 352

- 664

- 1.515

 

 

Die bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts steigen gegenüber 2012 um 6,63 %. Die Empfehlung des Innenministeriums im Haushaltserlass 2013 von maximal 1,0 % wird damit um 5,63 % überschritten.

 

Die aufgezeigte Haushaltslage erfordert aufgrund der sich wieder abzeichnenden Verschlechterung alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung. Insbesondere müssen sämtliche Ausgaben ständig nach Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft werden. Dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Freiwillige Leistungen sollten grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht werden. Nach Einnahmeverbesserungen ist zu suchen. Hierzu können die bekannten Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und zur Begrenzung der Ausgaben zur Orientierung herangezogen werden.

 

Aufgrund der Haushaltsentwicklung sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds in den Jahren 2013 ff. gegeben sind. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen ist die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wie folgt:

 

              Stadt Barmstedt              Mindestgebesätze

              Hebesätze zurzeit              Bedarfsfonds ab 2013

Grundsteuer A              350 v. H.              360 v. H.

Grundsteuer B              350 v. H.              380 v. H.

Gewerbesteuer              360 v. H.              360 v. H.

 

Nach § 75 Abs. 3 GO hat die Sicherung des Haushaltsausgleichs Vorrang vor allen anderen finanzpolitischen Erwägungen. Bei einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs sind die Gemeinden deshalb verpflichtet, unter Ausnutzung aller ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten die Sicherung der laufenden Haushaltswirtschaft zu gewährleisten. Dabei haben sie die von den Kommunalaufsichtsbehörden, dem Landesrechnungshof und den Gemeindeprüfungsämtern im Rahmen der überörtlichen Prüfung zur Haushaltswirtschaft gegebenen Auflagen, Hinweise und Vorschläge zur Ausschöpfung der Einnahmen und Beschränkung der Ausgaben zu berücksichtigen.

 

Fehlbetragszuweisungen werden nur zur Abdeckung von Fehlbeträgen gewährt, die im Verwaltungshaushalt entstanden sind und als bedarfsdeckungsfähig anerkannt werden können. Dabei wird jeweils der zum Ende des letzten Jahres aufgelaufene Fehlbetrag zu Grunde gelegt, wobei darin enthaltene Fehlbeträge aus Vorjahren nur insoweit berücksichtigt werden, als sie in den Vorjahren im Rahmen einer Fehlbetragszuweisung als bedarfsdeckungsfähig anerkannt worden sind und hierfür eine Fehlbetragszuweisung vom Innenministerium gezahlt worden ist.

 

Weitere Voraussetzung ist, dass die Hebesätze ab 2013 für die Grundsteuer A auf mindestens 360 Prozent, für die Grundsteuer B auf mindestens 380 Prozent und für die Gewerbesteuer auf mindestens 360 Prozent festgesetzt worden sind. Die Voraussetzung muss spätestens in dem Haushaltsjahr, in dem ein Antrag auf Fehlbetragszuweisung gestellt wird, erfüllt sein.

 

Von daher sollte die Stadt Barmstedt die Realsteuerhebesätze auf die vom Innenministerium geforderten Mindesthebesätze anheben, um die Voraussetzungen für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen zu erfüllen. Von einer Erhöhung wären die Grundsteuern A und B betroffen, bei der Gewerbesteuer würden sich keine Veränderungen ergeben. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden auf Grundlage der gültigen Hebesätze aufgestellt.

 

 

 

 

 

Die wesentlichen Inhalte des Verwaltungshaushaltes werden nachstehend erläutert:

 

Die Grundsteuer A wurde um 2.000 EUR leicht gesenkt auf neu 42.000 EUR. Der Ansatz der Grundsteuer B wurde um 20.000 EUR erhöht und auf 1.170.000 EUR festgesetzt.

 

Das Gewerbesteueraufkommen bewegt sich mit 1.800.000 EUR auf Vorjahresniveau. Die Gewerbesteuerumlage wird mit einem Umlagesatz von 69 v. H. der Messbeträge erhoben, was einen Betrag von rd. 345.000 EUR ausmacht.

 

Die Hundesteuer liegt mit 47.000 EUR auf Vorjahresniveau.

 

Aus der Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten ist wie im Vorjahr ein Aufkommen von 50.000 EUR zu erwarten

 

Für die Verteilung des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer gelten die für die Jahre 2012 bis 2014 die auf der Grundlage der Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2007 ermittelten Schlüsselzahlen. Außerdem wurden mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften vom 08. Mai 2012 die Höchstbeträge für die Verteilung des Jahreseinkommens auf 35.000 EUR bei Alleinstehenden und 70.000 EUR bei zusammen Veranlagten angehoben. Seit 2012 beträgt die Schlüsselzahl für die Stadt Barmstedt 0,0035148 nach der Anhebung der Höchstbeträge. Für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer werden nach dem Ergebnis der Steuerschätzung vom Oktober 2012 insgesamt 3.444.500 EUR (+ 315.000 EUR) veranschlagt.  

 

Die Schlüsselzahl für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist auch für die Verteilung des Sonderausgleichs nach § 31 A FAG (Familienleistungsausgleich) anzuwenden. Für 2013 ist mit einem Anteil von 351.400 EUR (- 28.000 EUR) zu rechnen.

 

Der Anteil der Umsatzsteuer liegt mit 194.400 EUR um 5.700 EUR über dem Vorjahresbetrag.

 

Die Steuerkraft je Einwohner steigt gegenüber 2012 um 66,99 EUR auf 626,16 EUR. Unter Einbeziehung der zu erwartenden allgemeinen und Sonderschlüsselzuweisungen ergibt sich eine vorläufige Finanzkraft von 788,32 EUR je Einwohner (+ 26,20 EUR). Trotz des Anstiegs werden sowohl die Steuerkraft als auch die Finanzkraft unter dem Kreis- und Landesdurchschnitt liegen. Nach den vorläufigen Zahlen im Haushaltserlass 2013 sind allgemeine Schlüsselzuweisungen von 1.589.300 EUR (- 186.200 EUR) und Sonderschlüsselzuweisungen von 7.200 EUR (- 207.300 EUR) zu erwarten. Der Rückgang ist insbesondere durch die überproportional hohen Gewerbesteuereinnahmen im Haushaltsjahr 2011 begründet.

 

Durch die gestiegene Finanzkraft ist gegenüber dem Vorjahr eine Kreisumlage von 3.027.100 EUR (+ 118.100 EUR) zu zahlen.

 

Die Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben liegt mit 406.800 EUR um 34.300 EUR über dem Vorjahresbetrag.

 

Die Vorauszahlungen der Stadtwerke Barmstedt auf den zu erwartenden Gewinn von 590.000 EUR (2012 = 563.100 EUR) und auf die Konzessionsabgabe von 470.000 EUR (2012 = 480.000 EUR) wurden dem Wirtschaftsplan 2012 entnommen. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2013 liegt bisher nicht vor und wird erst in der Sitzung des Werkausschusses am 13.02.2013 beraten. 

 

Die Personalausgaben belaufen sich auf insgesamt 4.725.500 EUR. Dies ist gegenüber den Ausgaben für 2012 ein Anstieg um 321.600 EUR. Unter Berücksichtigung der Zuführungen bzw. Entnahmen zur Altersteilzeitrücklage reduziert sich der Erhöhungsbetrag auf 191.000 EUR. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Vorlage VO/2012-274 „Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013“ verwiesen.

 

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand sinkt gegenüber 2012 um 41.000 EUR auf 5.388.800 EUR.

 

Die im Haushaltsplan enthaltenen freiwilligen Leistungen wurden in der Regel unverändert gegenüber dem Vorjahr veranschlagt. Die Zuschüsse für die Kindertagesstätten wurden in Höhe der von den Trägern in den einzelnen Haushalten veranschlagten Beträge übernommen. Der Gesamtbetrag der Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen beläuft sich auf insgesamt 1.553.500 EUR (2012 = 1.537.600 EUR). Hiervon entfallen 1.176.400 EUR auf die Kindertagesstätten (2012 = 1.169.600 EUR).

 

Die Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt 753.400 EUR (2012 = 770.800 EUR). Der leicht gesunkene Mittelbedarf ist darauf zurückzuführen, dass in 2012 keine Kreditaufnahmen erforderlich wurden. Der für 2013 erforderliche Kreditbedarf wird sich erst in der Haushaltsplanung 2014 niederschlagen, da vorgesehen ist, die Kreditaufnahme möglichst erst in der 2. Jahreshälfte aufzunehmen.

 

Die Pflichtzuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen ist mit 615.400 EUR veranschlagt (2012 = 525.900 EUR). Weiterhin werden dem Vermögenshaushalt wie im Vorjahr 20.000 EUR an Erträgen aus dem Kapital der „Nelke-Stiftung“ zugeführt. 

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf jeweils 3.692.000 EUR.

 

Schwerpunkte des Vermögenshaushaltes sind die Beschaffung eines neuen Drehleiterfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr (650.000 EUR), der Umbau des Parkplatzes und die Erneuerung des Physikraums der Gemeinschaftsschule (110.000 EUR), die Schaffung weiterer Krippenplätze (181.400 EUR), die Restfinanzierung des Sporthallenneubaus in der Schulstraße (75.000 EUR), die Straßenbaumaßnahmen „Norderstraße“ (310.000 EUR), „Küsterkamp“ (80.000 EUR) und der Straße Wohnen „An der Bahn“ (100.000 EUR), der Kauf der Lill`schen Wiese (2013 und 2014 je 620.000 EUR), Ausbau der Schulstraße (220.000 EUR), und der Grundstückskauf Lill`sche Wiese für die Sohlgleite (60.000 EUR).

 

Alle weiteren geplanten Maßnahmen sind bereits in den Finanzplanwerten hinterlegt und sind über das Investitionsprogramm einsehbar. Für die folgenden Jahre sind die folgenden Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen – siehe beigefügte 1. Änderungsliste:

 

2014: Alarmfunkwecker (48.000 EUR), Gestaltung des Schulhofes der Gemeinschaftsschule

(200.000 EUR), die Ausbaumaßnahmen Krückauwanderweg (26.000 EUR), Meßhorn (400.000 EUR), August-Christen-Straße (250.000 EUR) und Lill`sche Wiese (1.400.000 EUR), Grunderwerb Lill`sche Wiese (620.000 EUR) und der Bau der Sohlgleite (200.000 EUR).

2015:              Feuerwehrfahrzeug (280.000 EUR), Die Ausbaumaßnahmen Gebrüderstraße (280.000 EUR), B-Plan Nr. 46a/Weidkamp (Erneuerung Regenwasserleitung = 250.000 EUR) und der Bau der Sohlgleite (1.800.000 EUR).

 

Durch die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen werden die Voraussetzungen für die oben genannten Maßnahmen jeweils im Haushaltsjahr 2013 geschaffen. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Ausführungen im Vorbericht (wird nachgereicht) und auf die Einzelveranschlagungen der Maßnahmen im Vermögenshaushalt verwiesen.

 

Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sind Kreditaufnahmen im Gesamtbetrag von 1.816.000 EUR erforderlich. Die Aufnahme wird möglichst erst in der zweiten Jahreshälfte getätigt um erst im Haushalt 2014 die Belastungen von Zinsen und Tilgung zu erhalten.

 

Den Kreditneuaufnahmen stehen ordentliche Tilgungen von 615.400 EUR gegenüber.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist mit 5.754.000 EUR veranschlagt, davon 3.144.000 EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2014 und 2.610.000 EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2015.   

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite sollte wie in den Vorjahren auf 5.000.000 EUR festgesetzt werden. 

 

Die Gesamtzahl der Stellen beträgt nach dem Entwurf des Stellenplanes 80,75 Stellen. Der Stellenplan wird rechtzeitig zur Haushaltsberatung im Hauptausschuss vorgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

 

  1. die Anhebung Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf jeweils 380 v. H.,
  2. die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013 unter Berücksichtigung der Anhebung der Realsteuerhebesätze und 
  3. das Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016

 

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2013.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze rückwirkend zum 01.01.2013 würde sich wie folgt finanziell auswirken:

 

Grundsteuer A

Der Hebesatz sollte mindestens um 10-%-Punkte erhöht und auf den geforderten Mindesthebesatz nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds festgesetzt werden. Es sollte allerdings wie bisher daran festgehalten werden, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B in gleicher Höhe festzusetzen. In dem Fall wäre eine Erhöhung um 30-%-Punkte nötig. Für die Steuerpflichtigen ergeben sich die folgenden finanziellen Mehrbelastungen:  

 

Höhe der Messbeträge

Objekte

max. Mehrbelastung p. a.

 

 

je 10-%-Punkte

bis 50,00 EUR

89

5,00 EUR

von 50,01 EUR bis 100,00 EUR

7

10,00 EUR

von 100,01 EUR bis 150,00 EUR

3

15,00 EUR

von 150,01 EUR bis 200,00 EUR

3

20,00 EUR

von 200,01 EUR bis 250,00 EUR

3

25,00 EUR

über 250,00 EUR bis 1.069,11 EUR Höchstbetrag

9

106,91 EUR

Gesamtzahl Objekte in der Veranlagung

114

 

 

Für die Stadt Barmstedt ergeben sich je 10-%-Punkte jährliche Mehreinnahmen von rd. 1.200 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundsteuer B

Eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 380 v. H. führt bei den Steuerpflichtigen zu folgenden finanziellen Mehrbelastungen: 

 

Höhe der Messbeträge

Objekte

max. Mehrbelastung p. a.

 

 

je 10-%-Punkte

bis 50,00 EUR

1.212

5,00 EUR

von 50,01 EUR bis 100,00 EUR

1.414

10,00 EUR

von 100,01 EUR bis 150,00 EUR

356

15,00 EUR

von 150,01 EUR bis 200,00 EUR

104

20,00 EUR

von 200,01 EUR bis 250,00 EUR

42

25,00 EUR

über 250,00 EUR bis 2.831,38 EUR Höchstbetrag

99

283,14 EUR

Gesamtzahl Objekte in der Veranlagung

3.227

 

 

Für die Stadt Barmstedt ergeben sich je 10-%-Punkte jährliche Mehreinnahmen von rd. 33.400 EUR.

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Deckblatt (34 KB) PDF-Dokument (25 KB)    
Anlage 2 2 2 - Inhaltsverzeichnis (15 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
Anlage 3 3 3 - Haushaltssatzung 2013 (18 KB) PDF-Dokument (60 KB)    
Anlage 4 4 5 - Richtlinien für die Ausführung des Haushaltsplanes (40 KB) PDF-Dokument (66 KB)    
Anlage 5 5 6 - Gesamtplan 1 - Zusammenfassung EAVE (57 KB)      
Anlage 6 6 7 - Gesamtplan 2 - Haushaltsquerschnitt Einzelpläne 0-8 (163 KB)      
Anlage 7 7 8 - Gesamtplan 2 - Haushaltsquerschnitt Einzelplan 9 (37 KB)      
Anlage 8 8 9 - Gesamtplan 3 - Gruppierungsübersicht (487 KB)      
Anlage 9 9 10 - Gesamtplan 4 - Finanzierungsübersicht (32 KB)      
Anlage 10 10 11 - Einzelpläne Verwaltungshaushalt (3145 KB)      
Anlage 11 11 12 - Einzelpläne Vermögenshaushalt (1776 KB)      
Anlage 12 12 13 - Investitionsprogramm (415 KB)      
Anlage 13 13 14 - Finanzplan (nach Arten) (214 KB)      
Anlage 14 14 15 - Finanzplan (Investitionen) (84 KB)      
Anlage 15 15 16 - Deckungskreise (195 KB)      
Anlage 16 16 17. 1. Änderungsliste zum Haushalt 2013 (22 KB) PDF-Dokument (60 KB)    
Stammbaum:
VO/2013-290   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2013-290-2   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2013 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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