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Auszug - Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB für den Bereich "westlich Auwisch/östlich an der Austraße" a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Axel Schmidt verweist zunächst auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage und die beigefügte Abwägung sowie die umfangreichen bisherigen Beratungen im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60. Die Abwägungsunterlagen haben alle Anwesenden zur Kenntnis genommen und werden ausführlich beraten. Der unter Punkt 8 der Abwägungsunterlagen genannte Abwägungsvorschlag, zu den Anregungen und Bedenken der unteren Bodenschutzbehörde soll geändert werden. Herr Peter Gottschalk schlägt vor, den Satz „Der Vorhabenträger hat zugestimmt nach eingrenzenden Untersuchungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die einen Direktkontakt mit dem belasteten Obermaterial ausschließen (Bodenaustausch oder Abdeckung des Materials)“ zu ändern und die Worte „Abdeckung des Materials“ zu streichen, so dass nur ein Bodenaustausch in Frage kommt. Dieser Hinweis muss auch in der Begründung unter Punkt 10 „Altlasten und Ablagerungen“ entsprechend aufgenommen bzw. geändert werden. Weitere Änderungswünsche werden nicht geäußert. Herr Helmut Welk weist abschließend noch einmal auf die Hochwasserproblematik hin, die seiner Meinung nach nicht ausreichend bei der Planung berücksichtigt wurde.
Beschlussvorschlag des Bauausschusses an die Stadtvertretung:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Bauausschuss mit folgendem Ergebnis geprüft und abgewogen. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Geändert werden soll der Abwägungsvorschlag zu den Anregungen und Bedenken der unteren Bodenschutzbehörde. Hier sollen die Worte “und Abdeckung des Materials“ ersatzlos gestrichen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches möge die Stadtvertretung Barmstedt die 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschließen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 durch die Stadtvertretung Barmstedt ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis der Punkte 1 - 4:
Ja- Stimmen:7
Nein- Stimmen:2
Enthaltungen:0
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76