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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt
Datum: Mo, 09.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sportzentrum
Ort: Schulstraße
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten      
Ö 5  
1. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18.12.2008 zwischen dem Amt Rantzau und der Stadt Barmstedt  
Enthält Anlagen
VO/2020-298  
Ö 6  
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Barmstedt, dem Amt Rantzau und dem Amt Hörnerkirchen über eine Kooperation im Bereich "Schul-IT"  
Enthält Anlagen
VO/2020-299  
Ö 7  
Änderung zum Kooperationsvertrag der Johanniter Unfall-Hilfe e.V.  
VO/2020-200-1  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Sanierung der Tartanbahn auf dem Sportplatz Heederbrook  
VO/2020-286  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Sanierung der Sporthalle an der Schulstraße  
VO/2020-324  
Ö 10  
Bauprogramm "Neue Straße"  
Enthält Anlagen
VO/2020-290  
Ö 11  
Bauprogramm "Düsterlohe"  
Enthält Anlagen
VO/2020-291  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 72 A.2 für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe", östlich der Straße "Bornkamp", südlich der AKN-Bahnlinie und westlich der Kindertagesstätte hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020-289  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gebiet nördlich der Düsterlohe, östlich der Straße Bornkamp, südlich der AKN-

    Bahnlinie und westlich der Kindertagesstätte wird der Bebauungplan Nr. 72 A.2 im

    Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist

    nicht erforderlich. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

    Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Einzel- und

    Doppelhäusern

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

    sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzu-

    führen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

   
    02.11.2020 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet nördlich der Düsterlohe, östlich der Straße Bornkamp, südlich der AKN-

    Bahnlinie und westlich der Kindertagesstätte wird der Bebauungsplan Nr. 72 A.2 im

    Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist

    nicht erforderlich. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

    Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Einzel- und

    Doppelhäusern

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

    sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzu-

    führen.
 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

   
    09.11.2020 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für das Gebiet nördlich der Düsterlohe, östlich der Straße Bornkamp, südlich der AKN-Bahnlinie und westlich der Kindertagesstätte wird der Bebauungsplan Nr. 72 A.2 im Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.  

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

22

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Ö 13  
Mitteilungen und Anfragen      
N 14     Vertragsverhandlungen Angebot zur Übernahme der Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg      
N 15     Vertragsangelegenheiten      
N 16     Grundstücksangelegenheiten      
N 16.1     Grundstücksangelegenheiten hier: Ankauf von Grundstücken      
N 17     Personalangelegenheiten      
N 17.1     Personelle Situation; Auswirkungen auf den Stellenplan 2021      
Ö 18  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8 Sanierung der Tartanbahn Anlage (183 KB)      
Anlage 2 2 TOP 9 Sanierung Sporthalle Schulstraße Anlage Gutachten mikrobiologische Raumluftsituation (2922 KB)      

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