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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-289  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 72 A.2 für das Gebiet nördlich der "Düsterlohe", östlich der Straße "Bornkamp", südlich der AKN-Bahnlinie und westlich der Kindertagesstätte
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
02.11.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.11.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Nachdem die Kindertagesstätte für den Bereich des Bebauungsplanes 72 A.1 im Bau befindlich ist soll nunmehr auch die anliegende Bebauung weiter vorangebracht werden.

In Barmstedt besteht nach wie vor eine große Nachfrage nach Einfamilien- und Doppelhäusern. Die Baustraße für den Bereich ist bereits fertiggestellt worden, die Planung soll auf Grundlage des § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bau- und Umweltausschuss

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gebiet nördlich der Düsterlohe, östlich der Straße Bornkamp, südlich der AKN-

    Bahnlinie und westlich der Kindertagesstätte wird der Bebauungplan Nr. 72 A.2 im

    Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist

    nicht erforderlich. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

    Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Einzel- und

    Doppelhäusern

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

    sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzu-

    führen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

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Finanzielle Auswirkungen:


Die Planungskosten in Höhe von rd. 20.000,-- € stehen zur Verfügung bzw. sind für den Haushalt 2021 eingeplant.
 

 

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Anlage/n: Planzeichnung


 

 

 

 

 gez. Dieckmann

Fachbereichsleiter.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planausschnitt frühzeitige Beteiligung (286 KB)      

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