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Vorlage - VO/2020-289
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Sachverhalt:
Nachdem die Kindertagesstätte für den Bereich des Bebauungsplanes 72 A.1 im Bau befindlich ist soll nunmehr auch die anliegende Bebauung weiter vorangebracht werden.
In Barmstedt besteht nach wie vor eine große Nachfrage nach Einfamilien- und Doppelhäusern. Die Baustraße für den Bereich ist bereits fertiggestellt worden, die Planung soll auf Grundlage des § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bau- und Umweltausschuss
Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet nördlich der Düsterlohe, östlich der Straße Bornkamp, südlich der AKN-
Bahnlinie und westlich der Kindertagesstätte wird der Bebauungplan Nr. 72 A.2 im
Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist
nicht erforderlich. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Einzel- und
Doppelhäusern
2. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzu-
führen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten in Höhe von rd. 20.000,-- € stehen zur Verfügung bzw. sind für den Haushalt 2021 eingeplant.
Anlage/n: Planzeichnung
gez. Dieckmann
Fachbereichsleiter.
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Anlagen: | |||||
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1 | Planausschnitt frühzeitige Beteiligung (286 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76