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Vorlage - VO/2020-298
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Sachverhalt:
Im Jahr 2008 wurde mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag der Grundstein für die zukünftige Kooperation des Amtes Rantzau mit der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen gelegt. Der Vertrag war der Beginn eines dauerhaften Diskussionsprozesses über die Zusammenarbeit und die Übertragung weiterer Aufgaben und Zuständigkeiten.
Seit 2008 sind das Sozialamt, das Standesamt und das Tourismusbüro die großen Kooperationsbereiche. Mit dem nun vorliegenden 1. Nachtrag sollen die Kooperationen im Bereich Behindertenbeauftragte/r, Vollstreckung im Außendienst (befristet bis 31.12.2020 aufgrund Kooperation mit Kreis Pinneberg), Bauhof und Archiv verschriftlich werden.
Die dazugehörige Durchführungsvereinbarung wurde umfassend überarbeitet. Ziel war es, die Abrechnung zu vereinfachen. Eine Abrechnung erfolgt rückwirkend ab dem 01.01.2020 anhand der Personalkostenbeträge nach KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement). Die Aufteilung der Kosten erfolgt nach Einwohnern/innen, im Bereich Tourismus nach Prozentanteilen (25 % Kostenanteil Amt Rantzau).
Die Kooperation im Bereich der Schul-IT wird bewusst nicht in den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag eingearbeitet, da die Aufgabe aufgrund ihrer Komplexität (Schulträgerschaften, Auftragserteilungen bei Investitionen, Beantragung und Abrechnung von Fördergeldern, etc.) einer besonderen Betrachtung und Regelung bedarf. Das von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen findet sich in der Vorlage VO/2020-299.
Die bestehenden Kooperationen funktionieren sehr gut. Eine weiterhin enge Zusammenarbeit und der Ausbau von Kooperationen der Stadt Barmstedt mit ihren Umlandgemeinden werden verwaltungsseitig begrüßt.
Weitere Erläuterungen können während der Sitzung durch Herrn Werner erfolgen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss
Abschließend zuständig ist gemäß § 28 Nr. 24 GO die Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtvertretung beauftragt die Bürgermeisterin mit dem Abschluss des 1. Nachtrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18.12.2008 zwischen dem Amt Rantzau und der Stadt Barmstedt, sowie der Neufassung der dazugehörigen Durchführungsvereinbarung.
Finanzielle Auswirkungen:
Unter Berücksichtigung der Personalkosten für die Schul-IT erhält die Stadt für ihre geleistete Arbeiten in 2020 ca. 95.000,- €. Das Amt Rantzau stellt der Stadt für seine geleistete Arbeit ca. 86.000,- € in Rechnung.
Anlage/n:
- Entwurf - 1. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18.12.2008 zwischen dem Amt Rantzau und der Stadt Barmstedt
- Entwurf - Neufassung der Durchführungsvereinbarung
gez. Werner
Fachbereichsleitung
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76