Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-286
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Sachverhalt:
Bei einer Begehung der Sportanlage Heederbrook wurde festgestellt, dass die Tartanbahn diverse Mängel aufweist. Das begleitende Fachunternehmen wurde aufgefordert eine Abschätzung der Wirtschaftlichkeit bzgl. der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten gegenüber einem geförderten Neubau abzugeben.
Das abgegebene Angebot wurde von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem Fachingenieur für Sportanlagenbau geprüft.
Parallel wurde durch die Verwaltung geprüft, welche Fördermöglichkeiten für diese Maßnahme bestehen, mit folgendem Ergebnis:
Das Bundesprogramm „Sanierung, Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“ fördert solche Maßnahmen mit 90%, um die Frist (15.10.2020) zur Einreichung des Interessenbekundungsverfahrens einzuhalten, wurde von der Verwaltung der Antrag unverbindlich gestellt.
Gem. der Förderrichtlinien ergibt sich folgende Investive Summe, die sich wie folgt zusammensetzt:
gesamte förderfähige Maßnahme
Ersatzneubau Tartanbahn 782 TSD €, Brutto
Umbau und Sanierung der Umkleide 50 TSD €, Brutto
Flutlichtanlage 35 TSD €, Brutto
Sanierung Naturrasenspielfeld 18 TSD €, Brutto
Honorar und Nebenkosten 117 TSD €, Brutto
Summe ca. 1.1Mio. Brutto
Förderung ca. 900 TSD €, Brutto
Eigenanteil ca. 100 TSD €, Brutto
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau und Umweltausschuss Barmstedt.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
- Der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird nachträglich beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Fördergelder im weiteren Verfahren einzufordern
- Zur weiteren Bearbeitung der erforderlichen Fachplanung, soll ein Fachplaner Stufenweise beauftragt werden, erst nach Zuwendungszusage sollen weitere LP beauftragt werden. Haushaltsmittel in Höhe von 25 TSD € werden im Haushalt 2021 berücksichtigt. Die weiteren förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 1.1 Mio. Euro sind einzuplanen. Die Maßnahme ist im Finanzplan 2021 einzuplanen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
Die Stadtvertretung beschließt die förderfähige Maßnahme unter Voraussetzung eines positiven Zuwendungsbescheides durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt 2021
Förderfähige Maßnahme
inkl. Nebenkosten 1.1 Mio. €
Anlage/n:
gez. Dieckmann
(Fachbereichsleiter).
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