Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-286-1
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Sachverhalt:
Nachdem die Maßnahme beim Bundesprogramm „Sanierung, Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“ abgelehnt wurde, hat die Verwaltung erneut nach Lösungen und Fördermöglichkeiten gesucht, mit folgendem Ergebnis:
- Nach mehreren Ortsterminen mit der Industrie und Fachunternehmen, wurde letztendlich erneut bestätigt, dass eine Reparatur der Tartanbahn nicht möglich ist. Somit bleibt als endgültige Lösung nur der „Neubau der Tartanbahn“.
- Erneut wurde durch die Verwaltung in direkter Absprache mit dem Fördergeldgeber geprüft, welche Fördermöglichkeiten für diese Maßnahme bestehen.
Die Sportförderung des Landes zur Förderung kommunaler Sportinfrastruktur fördert Maßnahmen an nicht überdachten Spielfeldern und Laufbahnen sowie dazugehöriger spielfeldgebundener Leichtathletikinfrastruktur. Folgende Eckpunkte sind zu beachten.
- Anträge auf Zuwendungen für das Jahr 2022 sind bis zum 31.12.2021 zu stellen.
-Zuschuss von maximal 50 % der förderfähigen Kosten,
höchstens 250.000,00 € (500 TSD € bei Sporthallen) bei einem Eigenanteil von mindestens 20 %
Gem. der Förderrichtlinien ergibt sich folgende investive Summe, die sich wie folgt zusammensetzt:
gesamte förderfähige Maßnahme
Ersatzneubau Tartanbahn 782 TSD €, Brutto**
Honorar und Nebenkosten ca. 85 TSD €, Brutto
Summe ca. 867 TSD €. Brutto
Förderung ca. 250 TSD €, Brutto
Eigenanteil ca. 617 TSD €, Brutto
**Die Kostenschätzung wurde aus der Vorlage VO/2020-286 übernommen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet. Die angrenzenden Schulen und die Sportvereine haben in der Vergangenheit die Wichtigkeit der Anlage angemerkt.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau und Umweltausschuss Barmstedt.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt den Neubau der Tartanbahn auf dem Sportplatz Heederbrook. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, das weitere förderfähige Verfahren, unter Inanspruchnahme aller Fördermöglichkeiten, zu leiten und im Zuge des Verfahrens das wirtschaftlichste Unternehmen zu beauftragen. Die Maßnahme ist im Finanzplan 2022 einzuplanen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt 2022
Förderfähige Maßnahme; Investitionsausgaben:
inkl. Nebenkosten 867 TSD €.
Sportförderung des Landes zur Förderung kommunaler Sportinfrastruktur:
ca. 250 TSD €.
Anlage/n:
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gez. Lichy
Fachbereichsleitung
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76