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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-286-1  

Betreff: Neubau der Tartanbahn auf dem Sportplatz Heederbrook
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Schäfer, HelmutBezüglich:
VO/2020-286
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
30.08.2021 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
28.09.2021 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nachdem die Maßnahme beim Bundesprogramm „Sanierung, Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“ abgelehnt wurde, hat die Verwaltung erneut nach Lösungen und Fördermöglichkeiten gesucht, mit folgendem Ergebnis:

 

  1. Nach mehreren Ortsterminen mit der Industrie und Fachunternehmen, wurde letztendlich erneut bestätigt, dass eine Reparatur der Tartanbahn nicht möglich ist. Somit bleibt als endgültige Lösung nur der „Neubau der Tartanbahn“.

 

  1. Erneut wurde durch die Verwaltung in direkter Absprache mit dem Fördergeldgeber  geprüft, welche Fördermöglichkeiten für diese Maßnahme bestehen.

Die Sportförderung des Landes zur Förderung kommunaler Sportinfrastruktur fördert Maßnahmen an nicht überdachten Spielfeldern und Laufbahnen sowie dazugehöriger spielfeldgebundener Leichtathletikinfrastruktur. Folgende Eckpunkte sind zu beachten.

- Anträge auf Zuwendungen für das Jahr 2022 sind bis zum 31.12.2021 zu stellen.

-Zuschuss von maximal 50 % der förderfähigen Kosten,

höchstens 250.000,00 € (500 TSD € bei Sporthallen) bei einem Eigenanteil von mindestens 20 %

 

Gem. der Förderrichtlinien ergibt sich folgende investive Summe, die sich wie folgt zusammensetzt:

 

gesamte förderfähige Maßnahme

Ersatzneubau Tartanbahn    782 TSD €, Brutto**

Honorar und Nebenkosten   ca. 85 TSD €, Brutto

 

Summe ca.    867 TSD €. Brutto

rderung ca.    250 TSD €, Brutto

Eigenanteil ca.   617 TSD €, Brutto

 

**Die Kostenschätzung wurde aus der Vorlage VO/2020-286 übernommen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet. Die angrenzenden Schulen und die Sportvereine haben in der Vergangenheit die Wichtigkeit der Anlage angemerkt.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau und Umweltausschuss Barmstedt.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt

 


Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt den Neubau der Tartanbahn auf dem Sportplatz Heederbrook. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, das weitere förderfähige Verfahren, unter Inanspruchnahme aller Fördermöglichkeiten, zu leiten und im Zuge des Verfahrens das wirtschaftlichste Unternehmen zu beauftragen. Die Maßnahme ist im Finanzplan 2022 einzuplanen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Haushalt 2022

rderfähige Maßnahme; Investitionsausgaben:

inkl. Nebenkosten 867 TSD €.

Sportförderung des Landes zur Förderung kommunaler Sportinfrastruktur:

ca. 250 TSD €.
 


Anlage/n:

/

 

 

 

gez. Lichy

Fachbereichsleitung

Stammbaum:
VO/2020-286   Sanierung der Tartanbahn auf dem Sportplatz Heederbrook   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2020-286-1   Neubau der Tartanbahn auf dem Sportplatz Heederbrook   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Barmstedt

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