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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Bokel  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
Gremium: Gemeindevertretung Bokel
Datum: Di, 09.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 24.11.2022  
SI/GVB/0056/22  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen gem. § 95d GO im Rahmen des Jahresabschlusses 2020  
Enthält Anlagen
VO/2023-031  
Ö 7  
Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2020  
Enthält Anlagen
VO/2023-030  
Ö 8  
Haushaltsüberschreitungen 2022 - Zweites Halbjahr (31.12.2022)  
Enthält Anlagen
VO/2023-384  
Ö 9  
Resolution zur Senkung der Kreisumlage  
Enthält Anlagen
VO/2023-085  
Ö 10  
Öffentlich-rechtlicher Vertrag Übernahme Sirenen durch den Kreis Pinneberg  
Enthält Anlagen
VO/2023-033  
Ö 11  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet nördlich des "Buschkamp", östlich der Straße "Wiesengrund", südlich der "Glückstädter Straße" sowie westlich der "Lindenstraße" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2023-115  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet nördlich des „Buschkamp“, östlich der Straße „Wiesengrund“, südlich der „Glückstädter Straße“ sowie westlich der „Lindenstraße“ wird ein B-Plan sowie die 3. Änderung des F-Planes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro in Kiel beauftragt werden
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

   
    04.05.2023 - Bau- und Wegeausschuss Bokel
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet nördlich des „Buschkamp“, östlich der Straße „Wiesengrund“, südlich der „Glückstädter Straße“ sowie westlich der „Lindenstraße“ wird ein B-Plan sowie die 3. Änderung des F-Planes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro in Kiel beauftragt werden
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

   
    09.05.2023 - Gemeindevertretung Bokel
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet nördlich des „Buschkamp“, östlich der Straße „Wiesengrund“, südlich der „Glückstädter Straße“ sowie westlich der „Lindenstraße“ wird ein B-Plan sowie die 3. Änderung des F-Planes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro in Kiel beauftragt werden
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Ö 12  
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Solarpark Voßbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet "Voßbarg" im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel hier: Sachstandsbericht  
VO/2023-117  
Ö 13  
Sanierung des Denkmalplatzes  
VO/2023-102  
Ö 14  
Nachrüstung der Teichkläranlage Bokel mit einem Sprialsieb  
VO/2023-116  
Ö 15  
PV Anlage Dörpstuv - Auftragsvergabe  
VO/2023-108  
Ö 16  
Energetische Quartiersentwicklung  
Enthält Anlagen
VO/2023-099  
Ö 17  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 18  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 19     Grundstücksangelegenheiten      
N 19.1     Grundstücksangelegenheiten hier: Ankauf einer Fläche      
N 19.2     TÖB-Beteiligung im BImSchG-Verfahren - Errichtung von zwei Windkraft-Anlagen in Bokel (ERG Windpark Bokel GmbH & Co. KG), Az. G10/2021/343-344 - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB      
N 20     Vertragsangelegenheiten      
N 20.1     Vertragsangelegenheiten Windpark      
Ö 21  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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