Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-115
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Sachverhalt:
Auf einem rund 6.000 qm großen Areal nördlich des „Buschkamp“, östlich der Straße „Wiesengrund“, südlich der „Glückstädter Straße“ sowie westlich der „Lindenstraße“ soll der B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Bokel aufgestellt werden. Die Gemeinde beabsichtigt für das genannte Gebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung zu schaffen. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und wird momentan hauptsächlich als Grün- und Weideland genutzt.
Der Bebauungsplan soll im regulären Bauleitplanverfahren mit zwei Beteiligungsschritten gem. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB aufgestellt werden. Für die Umsetzung der angedachten Planung muss der Flächennutzungsplan der Gemeinde ebenfalls angepasst werden.
Planungsziel ist Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes um die Versorgung des örtlichen Bedarfs an Wohnraum zu sichern.
Die Landesplanungsbehörde wurde gemäß § 11 Landesplanungsgesetz über die Planungsabsichten der Gemeinde Bokel informiert und hat zwischenzeitlich bestätigt, dass die Belange der Raumordnung durch die beabsichtigten Bauleitplanungen nicht berührt werden. Die Landesplanung hat allerdings darauf hingewiesen, dass vor einer Bauleitplanung nachgewiesen werden muss, inwieweit vorhandene Flächenpotenziale (verfügbare Grundstücke in der Gemeinde) ausgeschöpft werden können.
Mit dem Aufstellungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren nun formell eingeleitet werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 Abs. 1 b) Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
- Für das Gebiet nördlich des „Buschkamp“, östlich der Straße „Wiesengrund“, südlich der „Glückstädter Straße“ sowie westlich der „Lindenstraße“ wird ein B-Plan sowie die 3. Änderung des F-Planes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro in Kiel beauftragt werden
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2023 vorhanden.
Anlage/n:
1. Geltungsbereich B-Plan Nr. 8
2. Geltungsbereich 3. Änderung F-Plan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Geltungsbereich B-Plan Nr. 8 (211 KB) | |||
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2 | Geltungsbereich 3. Änderung F-Plan - Kopie (227 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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